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EEG 2026: Erneuerbare-Energien-Gesetz für Solar einfach erklärt

Auf einen Blick

  • Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) regelt seit 2000 den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland und garantiert PV-Betreibern eine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre.
  • Die EEG-Umlage wurde zum 1. Juli 2022 abgeschafft — Stromkunden zahlen sie nicht mehr, die Finanzierung läuft über den Bundeshaushalt (Klima- und Transformationsfonds).
  • Die EEG-Vergütung 2026 liegt bei rund 7,86 ct/kWh für Teileinspeisung (bis 10 kWp) und 12,47 ct/kWh bei Volleinspeisung — halbjährliche Degression von 1 %.
  • Das Solarpaket I (Mai 2024) und der angekündigte Solarpaket-II-Entwurf bringen Erleichterungen bei Balkonkraftwerken, Direktvermarktung und Mieterstrom.
  • Für die meisten Privatbetreiber gilt: Eigenverbrauch lohnt sich mehr als Einspeisung — ein passender Speicher erhöht die Autarkie deutlich.

Was ist das EEG — Geschichte und Zweck

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, ist das wichtigste Steuerungsinstrument der deutschen Energiewende. Es trat am 1. April 2000 in Kraft und ersetzte das Stromeinspeisungsgesetz von 1991. Sein Ziel: den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung kontinuierlich zu steigern und Investitionen in Photovoltaik, Wind, Biomasse und Wasserkraft wirtschaftlich attraktiv zu machen.

Das Grundprinzip ist einfach: Wer Strom aus erneuerbaren Quellen ins öffentliche Netz einspeist, erhält vom Netzbetreiber eine gesetzlich festgelegte Vergütung — und das über 20 Jahre garantiert. Diese Planungssicherheit war (und ist) der Hauptgrund, warum sich die deutsche PV-Branche so dynamisch entwickelt hat. Ohne EEG gäbe es weder den Solarboom der 2010er-Jahre noch die heutigen Niedrigpreise für PV-Module.

Seit der Einführung wurde das EEG-Gesetz mehrfach reformiert — zuletzt mit der großen Novelle 2023, dem Solarpaket I 2024 und der laufenden EEG-Novelle 2026, die Ausschreibungsmengen und Direktvermarktung weiter schärft. Der politische Wille ist klar: Bis 2030 sollen 80 % des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Quellen stammen, davon allein 215 Gigawatt aus Photovoltaik.

Die wichtigsten Meilensteine im Überblick

  • 2000: Erstes EEG — Einspeisevergütung von bis zu 50,62 ct/kWh für Solarstrom.
  • 2012: EEG-Novelle mit Marktintegrationsmodell und Eigenverbrauchsregelung.
  • 2017: Einführung von Ausschreibungen für größere Anlagen.
  • 2021/2022: Klimaschutz-Sofortprogramm, Ausbauziele drastisch erhöht.
  • 1. Juli 2022: EEG-Umlage entfällt vollständig.
  • 2023: EEG 2023 — höhere Vergütungssätze, Wegfall der 70 %-Einspeiseregel für Neuanlagen bis 25 kWp.
  • Mai 2024: Solarpaket I — Vereinfachung für Balkonkraftwerke, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
  • 2026: EEG-Novelle 2026 mit Fokus auf Systemdienlichkeit und Direktvermarktung.

EEG-Vergütung 2026 — wie hoch fällt sie aus?

Die EEG-Vergütung ist das, was die meisten PV-Interessenten am stärksten interessiert: Was bekomme ich pro eingespeister Kilowattstunde? Die Antwort hängt von zwei Faktoren ab: Anlagengröße und Einspeise-Modell (Teil- oder Volleinspeisung). Für 2026 gelten folgende Sätze (Stand Mai 2026, halbjährliche Degression von 1 % nach § 49 EEG):

AnlagengrößeTeileinspeisung (mit Eigenverbrauch)Volleinspeisung
bis 10 kWp7,86 ct/kWh12,47 ct/kWh
10 – 40 kWp6,80 ct/kWh10,45 ct/kWh
40 – 100 kWp5,56 ct/kWh10,45 ct/kWh
100 – 400 kWp5,56 ct/kWh6,90 ct/kWh

Die Vergütung wird für 20 volle Kalenderjahre plus das Inbetriebnahmejahr garantiert — effektiv also rund 20,5 Jahre. Wichtig: Der Vergütungssatz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt, bleibt über die gesamte Laufzeit fix. Eine spätere Senkung betrifft Sie nicht.

Teileinspeisung oder Volleinspeisung — was lohnt sich?

Für 90 % der Hausbesitzer ist die Teileinspeisung die wirtschaftlichere Wahl. Der Grund: Strom aus dem Netz kostet aktuell rund 35 ct/kWh — jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart also 35 ct, während die Einspeisung nur 7,86 ct bringt. Die Differenz von rund 27 ct/kWh ist der eigentliche Renditetreiber moderner PV-Anlagen. Mit einem passenden Stromspeicher lässt sich der Eigenverbrauchsanteil von durchschnittlich 30 % auf 60 bis 80 % steigern.

Die Volleinspeisung lohnt sich nur in Sonderfällen — etwa bei reinen Investitionsanlagen ohne Eigenverbrauch, auf ungenutzten Hallen oder Carports. Wer eine PV-Überdachung oder ein Komplettsystem plant, sollte gemeinsam mit einem Fachbetrieb das wirtschaftlich beste Modell durchrechnen.

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EEG-Umlage — abgeschafft seit 2022, was bedeutet das?

Bis Mitte 2022 war die EEG-Umlage eine der am heißesten diskutierten Komponenten der deutschen Stromrechnung. Über sie wurde die Differenz zwischen der garantierten EEG-Vergütung und dem an der Börse erzielten Strompreis finanziert. Im Spitzenjahr 2017 lag sie bei 6,88 ct/kWh — ein erheblicher Posten für Privathaushalte.

Mit dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) vom 1. Juli 2022 wurde die Umlage komplett abgeschafft. Seitdem wird die EEG-Finanzierung über den Bundeshaushalt bzw. den Klima- und Transformationsfonds (KTF) bestritten. Für Verbraucher bedeutet das:

  • Stromrechnung ist um rund 3,72 ct/kWh günstiger geworden (Stand Abschaffung).
  • Auch Eigenverbrauch aus PV-Anlagen ist seitdem komplett umlagefrei — früher musste man ab 10 kWp anteilig auf eigenverbrauchten Solarstrom zahlen.
  • Die Anlagen-Wirtschaftlichkeit hat sich deutlich verbessert, insbesondere für größere Privatanlagen.

Wichtig zu wissen: Die Abschaffung gilt unbefristet. In den Jahren 2025/2026 gab es zwar Diskussionen, die Umlage als steuerfinanziertes Konstrukt wiedereinzuführen — bisher ohne politische Mehrheit. Wer heute eine Anlage installiert, kann sicher davon ausgehen, dass kein Anteil seines selbst erzeugten Stroms umlagepflichtig wird.

Solarpaket I & II — die letzten großen Änderungen

Die wichtigste EEG-Reform der letzten Jahre war das Solarpaket I, das am 16. Mai 2024 in Kraft trat. Es ist Teil der laufenden EEG-Novelle 2024/2026 und hat den bürokratischen Aufwand für Privatbetreiber massiv reduziert. Eine detaillierte Aufschlüsselung finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zum Solarpaket I & II 2026. Die wichtigsten Neuerungen:

Wesentliche Punkte des Solarpaket I

  • Balkonkraftwerke: Anhebung der Bagatellgrenze von 600 W auf 800 W Wechselrichterleistung, vereinfachte Anmeldung nur noch beim Marktstammdatenregister, der Rückwärtsdrehung von Zählern wird übergangsweise geduldet. Wer noch kein Balkonkraftwerk hat, profitiert deutlich.
  • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Neuer Direkt-Liefer-Modus für Mehrfamilienhäuser ohne Lieferantenstatus — vereinfachter Mieterstrom.
  • Direktvermarktung: Schwelle für verpflichtende Direktvermarktung wurde gelockert, Anlagen bis 200 kWp können weiterhin in der festen Vergütung bleiben.
  • Repowering: Erleichterungen beim Austausch alter Module ohne Verlust des Vergütungsanspruchs.
  • Negative Strompreise: Neuanlagen ab 2024 erhalten keine Vergütung mehr für Stunden mit negativem Börsenstrompreis — wirtschaftlich kaum relevant für Privatanlagen.

Solarpaket II — was steht in der Pipeline?

Das Solarpaket II liegt seit Anfang 2026 im Bundeswirtschaftsministerium als Referentenentwurf und soll voraussichtlich im 3. Quartal 2026 verabschiedet werden. Geplante Eckpunkte:

  • Weiterer Ausbau der Agri-PV mit eigenen Vergütungsklassen.
  • Vereinfachung der Netzanschlussverfahren bei Anlagen bis 30 kWp.
  • Bessere Integration von Stromspeichern in die Direktvermarktung.
  • Anpassung des EEG-Konto-Mechanismus an die geänderte Finanzierungslage.
  • Diskutiert: Dynamische Vergütung mit Börsenpreiskopplung statt fester Sätze.

EEG-Konto — wer zahlt, wer bekommt?

Das EEG-Konto ist das zentrale Finanzierungsinstrument hinter dem EEG. Es wird von den vier Übertragungsnetzbetreibern (50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW) gemeinschaftlich geführt und bündelt alle Geldflüsse rund um die Einspeisevergütung.

So funktioniert es

  1. PV-Betreiber speisen Strom ins Netz ein und erhalten von ihrem Verteilnetzbetreiber die gesetzliche EEG-Vergütung.
  2. Der Verteilnetzbetreiber reicht die Kosten an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber weiter.
  3. Die ÜNB verkaufen den eingespeisten Strom an der Strom-Börse EPEX Spot zum aktuellen Marktpreis.
  4. Die Differenz zwischen Vergütung und Börsenerlös ist das Defizit (oder seltener: der Überschuss) des EEG-Kontos.
  5. Seit Juli 2022 wird dieses Defizit aus dem Bundeshaushalt (KTF) ausgeglichen — vorher war es die EEG-Umlage.

Die monatlichen Kontostände veröffentlichen die ÜNB öffentlich auf netztransparenz.de. Für das Jahr 2026 wird ein Zuschussbedarf von rund 23 Milliarden Euro prognostiziert — eine Folge der gestiegenen Ausbaumengen und vergleichsweise niedriger Börsenstrompreise.

Was bedeutet das für mich als Anlagenbetreiber?

Praktisch nichts. Sie sehen das EEG-Konto nie und müssen sich nicht darum kümmern. Ihr Netzbetreiber zahlt Ihnen die Vergütung monatlich oder quartalsweise auf Ihr Konto — die ganze Mechanik dahinter ist staatlich abgesichert. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu rein marktbasierten Modellen wie der Direktvermarktung, bei der das Börsenrisiko beim Anlagenbetreiber liegt.

Was ändert sich für mich 2026/2027?

Für Privatbetreiber bringt die EEG-Novelle 2026 überwiegend gute Nachrichten — aber auch ein paar Punkte, die man kennen sollte. Eine vergleichbare Übersicht zur steuerlichen Behandlung finden Sie in unserem Beitrag zu PV-Anlage und Steuern 2026.

Bereich20252026/2027
Einspeisevergütung (bis 10 kWp, Teileinspeisung)8,03 ct/kWh7,86 ct/kWh (−1 % Degression alle 6 Monate)
Balkonkraftwerke max. Wechselrichter800 W800 W (unverändert)
Marktstammdatenregister-AnmeldungPflichtPflicht, aber vereinfacht
Nullsteuersatz auf PV bis 30 kWpjaja (verlängert)
Negative Strompreise — Vergütungsstoppnur Neuanlagen ab 100 kWpauch Neuanlagen ab 25 kWp
Direktvermarktungsschwelle100 kWp200 kWp

Wann lohnt sich der schnelle Einstieg?

Wer ohnehin eine PV-Anlage plant, sollte 2026 nicht warten. Die laufende halbjährliche Degression von 1 % bedeutet, dass jede Verzögerung von sechs Monaten den Vergütungssatz reduziert. Gleichzeitig sind die Modul- und Speicherpreise auf einem historischen Tiefstand — ein 10-kWp-System mit 10-kWh-Speicher kostet 2026 schlüsselfertig zwischen 15.000 und 22.000 Euro, je nach Region und Komponentenwahl.

Wann lohnt sich Abwarten?

In wenigen Fällen kann es sinnvoll sein, das Solarpaket II abzuwarten — etwa wenn Sie eine größere Anlage über 100 kWp planen oder eine Agri-PV-Lösung in Erwägung ziehen. Für Standard-Einfamilienhaus-Anlagen unter 30 kWp gibt es keinen vernünftigen Grund, das Projekt aufzuschieben.

Komplettanlagen im Überblick

Unsere klare Empfehlung 2026

Für 95 % der Hausbesitzer gilt: Eine 10-kWp-Anlage mit 8–10 kWh Speicher, Teileinspeisung und maximalem Eigenverbrauch ist 2026 die wirtschaftlich beste Konstellation. Die Amortisationszeit liegt typischerweise bei 9 bis 12 Jahren, danach produzieren Sie 8 bis 10 weitere Jahre praktisch kostenlosen Strom mit gesicherter Vergütung. Unser Solar-Konfigurator hilft bei der genauen Auslegung; alternativ liefert unser Solar-Blog tiefere Einblicke in Komponenten und Praxiserfahrungen.

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