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Einspeisevergütung 2026: Sätze, Antrag, Steuer — alles was du wissen musst

Auf einen Blick

  • Aktuelle Sätze 2026 (gültig ab 01.02.2026, Stand 2026): Teileinspeisung bis 10 kWp 7,86 ct/kWh, 10–40 kWp 6,80 ct/kWh, 40–100 kWp 5,56 ct/kWh.
  • Volleinspeisung 2026: bis 10 kWp 12,47 ct/kWh, 10–40 kWp 10,45 ct/kWh, 40–100 kWp 10,45 ct/kWh.
  • Garantiedauer: 20 Jahre + Inbetriebnahmejahr ab Netzanschluss.
  • Pflicht-Antrag: Anmeldung im Marktstammdatenregister innerhalb von 4 Wochen + Anschluss durch Netzbetreiber.
  • Steuer: Anlagen bis 30 kWp am Einfamilienhaus profitieren vom Nullsteuersatz — kein USt-Aufwand mehr.
  • Direktvermarktung: Pflicht ab 100 kWp, lohnend ab ca. 40 kWp.

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist die gesetzlich garantierte Zahlung, die du als Betreiber einer Photovoltaikanlage für jede in das öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde bekommst. Geregelt ist sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das den Förderrahmen für Solaranlagen, Windkraft, Biogas und Wasserkraft in Deutschland definiert. Auszahlende Stelle ist immer dein zuständiger Netzbetreiber — also derjenige, an dessen Niederspannungs- oder Mittelspannungsnetz deine Anlage hängt.

Wichtig: Die einspeisevergütung pv ist nicht zu verwechseln mit Förderprogrammen wie der KfW-Förderung oder Landeszuschüssen. Während Förderungen einmalige Investitionszuschüsse oder vergünstigte Kredite darstellen, ist die Einspeisevergütung ein laufender Ertrag über 20 Jahre. Damit ist sie das zentrale Wirtschaftlichkeitsmoment einer Photovoltaik-Komplettanlage — vor allem bei Anlagen, deren Eigenverbrauchsanteil unter 60 Prozent liegt.

Die Höhe des einspeisetarif solar wird halbjährlich angepasst (Februar/August) und sinkt schrittweise ab — die sogenannte „Degression". Wer 2026 in Betrieb geht, sichert sich die zum Inbetriebnahmedatum gültigen Sätze für die gesamten 20 Jahre. Sinkende Sätze in den kommenden Jahren betreffen also nur Neuanlagen, nicht bestehende.

Aktuelle Sätze 2026 — Tabelle nach Anlagengröße

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zwei Varianten: Teileinspeisung (Eigenverbrauch + Überschuss-Einspeisung) und Volleinspeisung (100 Prozent Einspeisung, kein Eigenverbrauch). Die Volleinspeisung wird höher vergütet, weil der Staat damit den Bau größerer Anlagen incentiviert. Innerhalb beider Varianten gibt es Größenstufen: bis 10 kWp, 10–40 kWp und 40–100 kWp.

Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Sätze, gültig für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 01.02.2026 und 31.07.2026. Ab 01.08.2026 sinken die Sätze planmäßig um weitere 1 Prozent (Degression).

AnlagengrößeTeileinspeisung (ct/kWh)Volleinspeisung (ct/kWh)
Bis 10 kWp7,8612,47
10 bis 40 kWp6,8010,45
40 bis 100 kWp5,5610,45
100 bis 400 kWpDirektvermarktungDirektvermarktung

Stand 2026 — Quelle: Bundesnetzagentur, EEG 2026. Die Sätze gelten 20 Jahre lang ab Inbetriebnahmedatum.

Bei gemischter Anlagengröße — also etwa einer 12-kWp-Anlage — wird die Vergütung anteilig berechnet: 10 kWp werden mit dem höchsten Satz vergütet, die restlichen 2 kWp mit dem Satz der nächsten Stufe. Das ist ein häufiger Stolperstein beim einspeisevergütung berechnen. Wer den exakten Betrag wissen will, kann unseren Solar-Konfigurator nutzen — er rechnet Erträge, Eigenverbrauch und Einspeise-Erlös auf Basis deines konkreten Standorts.

Beispielrechnung: 10 kWp Teileinspeisung

Ein typisches Einfamilienhaus mit 10-kWp-Anlage erzeugt in Deutschland rund 9.500 kWh/Jahr. Bei einem Eigenverbrauch von 35 Prozent (3.325 kWh) werden 6.175 kWh eingespeist. Mit dem aktuellen Satz von 7,86 ct/kWh ergibt das 485 Euro Einspeise-Erlös pro Jahr — über 20 Jahre rund 9.700 Euro. Mit Speicher steigt der Eigenverbrauch typischerweise auf 65–70 Prozent, der Einspeise-Erlös sinkt dann auf ca. 220 Euro/Jahr — dafür sparst du mehr Strom aus dem Netz.

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Antrag stellen — Schritt für Schritt

Der einspeisevergütung antrag ist kein klassischer Antrag mit Bescheid, sondern ein Anmeldeprozess. Du meldest deine Anlage an, dein Netzbetreiber bestätigt die Inbetriebnahme und überweist anschließend automatisch monatlich (oder quartalsweise) die Einspeisevergütung. Die folgende Reihenfolge ist Pflicht:

  1. Netzanschluss-Anfrage: Vor Installation den Netzbetreiber kontaktieren und einen Anschluss-Antrag stellen. Bei Anlagen bis 30 kWp gilt seit Solarpaket I eine vereinfachte Anmeldung (kein Sachverständigen-Gutachten mehr).
  2. Installation + Inbetriebnahme: Anlage durch zertifizierten Fachbetrieb installieren lassen. Die Inbetriebnahme erfolgt in Anwesenheit oder mit Protokoll des Netzbetreibers.
  3. Marktstammdatenregister (MaStR): Anlage innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registrieren. Ohne diese Eintragung wird keine Einspeisevergütung gezahlt.
  4. Wahl Voll-/Teileinspeisung: Bei der MaStR-Anmeldung legst du fest, ob du Voll- oder Teileinspeisung möchtest. Die Wahl gilt für ein Kalenderjahr und kann jährlich zum 01.12. für das Folgejahr neu festgelegt werden.
  5. Erste Auszahlung: Sobald der Netzbetreiber alle Daten hat, rechnet er rückwirkend ab Inbetriebnahme ab. Erste Zahlung erfolgt in der Regel 4–8 Wochen nach kompletter Anmeldung.

Wichtig: Wer die MaStR-Frist versäumt, bekommt rückwirkend für die fehlende Anmeldezeit keine Vergütung — und im schlimmsten Fall ein Bußgeld bis 50.000 Euro. Trage die Anmeldung daher direkt nach Inbetriebnahme in den Kalender.

Auszahlung — wann, wie, was bekomme ich?

Die Auszahlung erfolgt durch deinen Netzbetreiber — bei Anlagen am Niederspannungsnetz meist monatlich als Vorauszahlung mit Jahresabschlussrechnung im Januar des Folgejahres. Bei kleinen Anlagen unter 10 kWp wird oft eine Pauschal-Vorauszahlung auf Basis der Prognose-Erträge gemacht. Die echte Abrechnung erfolgt am Jahresende, wenn dein Erzeugungs-Zähler ausgelesen wurde.

Folgende Punkte sind in der Praxis wichtig:

  • Messung: Die Einspeisung wird mit einem geeichten Zweirichtungszähler gemessen. Bei Anlagen bis 25 kWp ohne intelligentes Messsystem (iMSys) reicht der Standardzähler, ab 25 kWp ist ein Smart Meter Gateway Pflicht.
  • Steuerlich: Anlagen bis 30 kWp am Einfamilienhaus (bzw. 15 kWp pro Wohneinheit im Mehrfamilienhaus) sind seit 2023 einkommensteuerfrei. Mehr Details siehe nächster Abschnitt.
  • Negative Strompreise: Seit Solarpaket II bekommst du in Stunden mit negativen Börsenstrompreisen keine Einspeisevergütung. Bei kleinen Anlagen mit Standard-Vergütung wird diese Regelung jedoch erst ab 2027 vollständig wirksam.
  • Vergütungsdauer: Garantiert sind 20 Jahre + das Inbetriebnahmejahr. Bei Inbetriebnahme im März 2026 läuft die Vergütung also bis zum 31.12.2046.

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Steuerliche Behandlung der Einspeisevergütung

Die einspeisevergütung steuer-Frage ist seit 2023 für die meisten Privathaushalte erfreulich einfach geworden. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden zwei Erleichterungen eingeführt, die bis heute gelten und 2026 unverändert sind:

  1. Nullsteuersatz auf den Kauf: Für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp (am Einfamilienhaus oder pro Wohneinheit im MFH) fällt keine Umsatzsteuer mehr an. Das ersetzt das alte Modell „Anschaffung + Vorsteuerabzug + Regelbesteuerung".
  2. Einkommensteuerbefreiung: Erträge aus PV-Anlagen bis 30 kWp (EFH) bzw. 15 kWp pro Wohneinheit (MFH, max. 100 kWp pro Steuerpflichtigem) sind komplett einkommensteuerfrei. Es muss keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mehr erstellt werden.

Konkret heißt das: Wer eine 8-kWp-Anlage am Einfamilienhaus betreibt und 500 Euro Einspeisevergütung pro Jahr bekommt, muss diese 500 Euro nicht in der Steuererklärung angeben — auch nicht in Anlage G oder EÜR. Die komplette Steuer-Bürokratie entfällt. Eine ausführliche Erklärung mit Spezialfällen findest du im Artikel PV-Steuer 2026: Nullsteuersatz, Einkommensteuer und Gewerbe einfach erklärt.

Anlagen über 30 kWp oder mit Gewerbe-Kontext fallen weiterhin in die Regelbesteuerung. Hier gilt: Umsatzsteuerpflichtige Vermietung des Daches, Direktvermarktung mit höheren Einnahmen oder gewerbliche Eigennutzung erfordern weiterhin eine vollständige steuerliche Erfassung.

Direktvermarktung — wann lohnt sie sich?

Bei der direktvermarktung pv verkaufst du deinen eingespeisten Strom nicht zum festen EEG-Satz, sondern an einen Direktvermarkter, der den Strom an der Strombörse veräußert. Die Differenz zum festen Vergütungssatz gleicht eine sogenannte „Marktprämie" aus — du bekommst also Börsenpreis + Marktprämie. Bei Anlagen ab 100 kWp ist die Direktvermarktung seit Solarpaket I Pflicht. Darunter ist sie freiwillig.

Die folgende Übersicht zeigt, wann sich die Direktvermarktung wirtschaftlich rechnet:

AnlagengrößeEmpfehlungBegründung
Bis 30 kWpFeste EEG-VergütungDirektvermarkter-Gebühren (1–2 ct/kWh) fressen den Gewinn
30–100 kWpPrüfen, ggf. „geförderte Direktvermarktung"Ab ca. 40 kWp kann sich lohnen, vor allem bei lastganggesteuerten Anlagen
Ab 100 kWpPflichtGesetzlich vorgeschrieben, keine alternative Vergütung
Mit Speicher + LastmanagementLohnt früherErlöse aus Spitzenstunden steigern

Für typische Eigenheim-Anlagen (5–15 kWp) ist die feste Einspeisevergütung in 9 von 10 Fällen die bessere Wahl. Die einspeisevergütung volleinspeisung mit 12,47 ct/kWh ist deutlich höher als der Mittelwert des Spot-Marktpreises (4–6 ct/kWh in 2025/2026) plus Marktprämie minus Direktvermarkter-Gebühr.

Solarpaket I & II — was hat sich 2025/2026 geändert?

Mit Solarpaket I (in Kraft seit Mai 2024) und Solarpaket II (in Kraft seit Februar 2026) hat die Bundesregierung mehrere strukturelle Änderungen umgesetzt, die direkt auf die Einspeisevergütung wirken. Eine Detail-Analyse findest du im Artikel Solarpaket 2026: Was ändert sich für PV-Betreiber?. Die wichtigsten Punkte:

  • Vereinfachte Anmeldung: Anlagen bis 30 kWp brauchen kein technisches Gutachten mehr — der Netzanschluss läuft über ein Standard-Formular.
  • Balkonkraftwerk-Bonus: Steckersolar-Anlagen bis 800 W sind weiterhin von Einspeisevergütung ausgeschlossen, aber Anmeldepflicht beim Netzbetreiber entfällt.
  • Negative Strompreise: Ab 2027 keine Vergütung in Stunden mit negativen Börsenstrompreisen — Speicher und Eigenverbrauch werden attraktiver.
  • Volleinspeisungs-Bonus: Anhebung um 1,5 ct/kWh für Anlagen ab 40 kWp, die zu 100 Prozent einspeisen — relevant für Dächer ohne Verbrauch (z. B. Scheunen, Hallendächer).
  • Mieterstrom: Mieterstrom-Zuschlag wurde erhöht und gilt nun bis 1.000 kWp Anlagengröße (vorher 100 kWp).

Wann lohnt sich Einspeisung — und wann nicht?

Die Einspeisevergütung ist heute deutlich niedriger als noch vor 10 Jahren (damals 40+ ct/kWh). Trotzdem rechnet sich Solar weiter — der wirtschaftliche Schwerpunkt hat sich nur verschoben: Eigenverbrauch ist heute der zentrale Hebel, Einspeisung ist die Zusatzrendite. Folgende Faustregeln gelten 2026:

  • Einspeisung lohnt sich: Bei großen Dächern mit wenig Tagesverbrauch (z. B. Pendler-Haushalte, leere Häuser tagsüber). Hier sind Volleinspeisungs-Sätze (12,47 ct/kWh) attraktiv.
  • Einspeisung weniger relevant: Bei Anlagen mit Speicher und hohem Eigenverbrauch (>60 Prozent). Hier zählen ersparte Stromkosten von 30+ ct/kWh weit mehr als Einspeisung.
  • Einspeisung kombiniert mit Wärmepumpe + E-Auto: Optimal — hohe Verbrauchsspitzen tagsüber decken sich mit hohem PV-Ertrag.

Wer aktuell plant, sollte eine individuelle Wirtschaftlichkeitsrechnung machen, die Eigenverbrauch + Einspeisevergütung kombiniert. Reine Einspeise-Anlagen rechnen sich heute nur bei extrem großen Dächern (50+ kWp) oder Volleinspeisung mit niedrigen Investkosten.

Kauf-Empfehlung: So sicherst du dir den optimalen Tarif 2026

Wenn du 2026 eine PV-Anlage baust, hier die kompakte Handlungsempfehlung:

  1. Bis 10 kWp am Einfamilienhaus: Teileinspeisung wählen, mit Speicher kombinieren — Eigenverbrauchs-Rendite + 7,86 ct/kWh für Überschuss.
  2. 10–20 kWp mit hohem Verbrauch (Wärmepumpe, E-Auto): Teileinspeisung, Anlage so groß auslegen, dass möglichst viel selbst verbraucht wird.
  3. Großes Dach, wenig Verbrauch (Pendler, Ferienhaus): Volleinspeisung mit 12,47 ct/kWh — höchste Direktrendite ohne Speicher-Invest.
  4. Gewerbe ab 40 kWp: Wirtschaftlichkeitsrechnung mit Direktvermarktungs-Option durchspielen — bei Lastganggleichheit oft +5–10 Prozent Ertrag.

Die Einspeisevergütung allein macht heute keine Solar-Anlage wirtschaftlich, aber sie ist der stabile Zusatzertrag, der über 20 Jahre planbar kalkulierbar ist. Kombiniert mit Eigenverbrauch ist sie das Fundament jeder soliden PV-Investition.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 01.02.2026 und 31.07.2026 gelten bei Teileinspeisung 7,86 ct/kWh bis 10 kWp, 6,80 ct/kWh bis 40 kWp und 5,56 ct/kWh bis 100 kWp. Bei Volleinspeisung liegen die Sätze bei 12,47 bzw. 10,45 ct/kWh.

Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?

Garantiert sind 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr ab Netzanschluss. Bei Inbetriebnahme im März 2026 läuft die Vergütung also bis zum 31.12.2046. Die Höhe ist während der gesamten Laufzeit fest.

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Anlagen bis 30 kWp am Einfamilienhaus (bzw. 15 kWp pro Wohneinheit im Mehrfamilienhaus) sind seit 2023 einkommensteuerbefreit. Außerdem gilt für den Kauf der Nullsteuersatz — also keine Umsatzsteuer. Größere Anlagen oder Anlagen mit Gewerbebezug bleiben steuerpflichtig.

Wie melde ich meine PV-Anlage zur Einspeisevergütung an?

Drei Schritte: 1. Netzanschluss-Anfrage beim Netzbetreiber vor Bau. 2. Installation durch Fachbetrieb plus Inbetriebnahme-Protokoll. 3. Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme. Danach läuft die Vergütung automatisch.

Was ist der Unterschied zwischen Voll- und Teileinspeisung?

Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist (höhere Vergütung, kein Eigenverbrauch). Bei der Teileinspeisung verbrauchst du selbst, was du brauchst, und speist nur den Überschuss ein (niedrigere Vergütung, aber Stromkosten-Ersparnis). Die Wahl gilt pro Kalenderjahr und kann jährlich neu getroffen werden.

Lohnt sich Direktvermarktung für mein Einfamilienhaus?

In der Regel nicht. Bis 30 kWp ist die feste EEG-Vergütung wirtschaftlich besser, weil Direktvermarkter-Gebühren (1–2 ct/kWh) den Spot-Marktpreis-Vorteil aufzehren. Ab 100 kWp ist Direktvermarktung ohnehin Pflicht — dazwischen lohnt sie sich nur in Sonderfällen mit Lastmanagement und Speicher.

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