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GEG 2026: Heizungsgesetz verständlich erklärt

GEG 2026: Heizungsgesetz verständlich erklärt

Auf einen Blick: Das GEG 2026 verpflichtet zum 65%-Erneuerbaren-Standard beim Heizungstausch. Wer wann handeln muss, welche Systeme erlaubt sind und wie man Förderung bis zu 70% bekommt.

Was ist das GEG 2026? Das Wichtigste in Kürze

Das Gebäudeenergiegesetz - kurz GEG - ist seit dem 1. Januar 2024 in seiner verschärften Form in Kraft. Es schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen müssen. Damit soll der Wärmesektor schrittweise klimaneutral werden, denn Heizungen in Wohn- und Geschäftsgebäuden sind nach wie vor einer der größten CO2-Verursacher in Deutschland.

Das Gesetz sorgte für intensive öffentliche Debatten. Viele Hausbesitzer fragten sich: Muss ich meine Heizung sofort tauschen? Was kostet mich das? Und welche Förderung bekomme ich? Dieser Artikel beantwortet diese Fragen verständlich und aktuell - Stand 2026.

Wichtig vorab: Das GEG gilt nicht rückwirkend. Wer eine funktionierende Gas- oder Ölheizung hat, muss diese nicht sofort ausbauen. Die Pflicht greift erst, wenn eine neue Heizung eingebaut wird - und auch dann gibt es Übergangsfristen, Ausnahmen und großzügige Förderungen.

Für wen gilt das Heizungsgesetz und ab wann?

Die Regelungen des GEG 2026 gelten je nach Gebäudekategorie und Lage unterschiedlich. Entscheidend ist die sogenannte Kommunale Wärmeplanung (KWP). Gemeinden ab 100.000 Einwohnern mussten diese bis Ende 2023 vorlegen, kleinere Kommunen bis 2028. Die KWP legt fest, welche Gebiete künftig an Fernwärme angeschlossen werden und wo Eigentümer selbst handeln müssen.

Das bedeutet für Hausbesitzer in der Praxis:

  • Neubau: Seit dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung die 65%-Erneuerbaren-Pflicht erfüllen. Keine Ausnahme, kein Aufschub.
  • Bestandsgebäude in Gemeinden über 100.000 Einwohner: Übergangsfrist bis 2026. Wer in dieser Zeit eine neue Heizung einbaut, muss die Anforderungen erfüllen oder eine Übergangsheizung (z. B. Gas) einbauen und innerhalb von 10 Jahren nachrüsten.
  • Bestandsgebäude in Gemeinden unter 100.000 Einwohner: Übergangsfrist bis 2028, in manchen Fällen bis 2030.
  • Havariefall (Heizung geht kaputt): Wer im Notfall schnell handeln muss, darf eine Übergangslösung einbauen - hat dann aber 10 Jahre Zeit, auf erneuerbare Energien umzustellen.

Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Fristen zusammen:

Situation Pflicht ab Bemerkung
Neubau 01.01.2024 Sofort, keine Ausnahme
Bestandsbau, Gemeinde > 100.000 EW Ab 2026 Je nach KWP-Termin
Bestandsbau, Gemeinde < 100.000 EW Ab 2028 Bis zu 10 Jahre Puffer nach KWP
Havariefall (Defekt) Sofortige Übergangsheizung möglich Nachrüstpflicht innerhalb 10 Jahre
Härtefall (80+ Jahre, Einkommensgrenzen) Befreiung möglich Auf Antrag beim Bezirksamt

Härtefallregelung: Eigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben oder deren Haushaltsnettoeinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr liegt, können auf Antrag von der Pflicht befreit werden. Das soll soziale Härten vermeiden.

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Welche Heizsysteme sind noch erlaubt?

Das GEG verbietet keine bestimmte Technologie pauschal - es schreibt nur vor, dass die 65%-Erneuerbar-Schwelle erfüllt sein muss. Welche Systeme das schaffen, hängt von der Technik und der Konfiguration ab.

Heizsystem Status Bedingung
Wärmepumpe (Luft, Erde, Wasser) Voll erlaubt Erfullt 65% automatisch
Holzpellet-Heizung Voll erlaubt Gilt als erneuerbar
Fernwärme Voll erlaubt Wenn Anschluss vorhanden oder geplant
Hybridheizung (Gas + Wärmepumpe) Erlaubt Erneuerbar-Anteil muss stimmen
Solarthermie-Kombination Erlaubt Als Ergänzung zu Fossil-Heizung
H2-ready Gasheizung Bedingt erlaubt Nur in ausgewiesenen Wasserstoff-Gebieten
Reine Gas-Heizung (Erdgas) Eingeschränkt Ab 2029: 15% Bio-/Klimagas Pflicht, ab 2035: 30%, bis 2040: 60%
Reine Öl-Heizung (Neueinbau) Verboten Kein Pfad zur 65%-Erfullung

Eine reine Gas-Heizung ist also nicht sofort verboten, wird aber ab 2029 stufenweise mit Bio-Erdgas-Beimischungspflichten belegt. Wer heute noch eine Gasheizung einbaut, muss langfristig mit steigenden Betriebskosten rechnen - denn Bio-Erdgas ist teurer als konventionelles Erdgas.

Reparaturen vs. Neueinbau: Wer seine bestehende Heizung repariert, unterliegt nicht der GEG-Pflicht - solange die Reparaturkosten unter 50% des Wertes einer vergleichbaren Neuanlage bleiben. Ein neuer Brenner oder ein neuer Kessel kann also noch ohne Auflagen eingebaut werden.

Wärmepumpe im Keller eines Einfamilienhauses
Moderne Wärmepumpe als GEG-konforme Heizlösung - perfekt kombinierbar mit PV-Anlage (Foto: Zülfü Demir / Pexels)

GEG und PV-Anlage: Wie passt das zusammen?

Die Kombination aus Photovoltaik-Anlage und Wärmepumpe ist die wirtschaftlich und ökologisch stärkste Antwort auf das GEG 2026. Wer eine Wärmepumpe mit eigenem Solarstrom betreibt, senkt seine Heizkosten auf ein Minimum - und erfüllt gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen.

Wie das konkret funktioniert: Die PV-Anlage auf dem Dach produziert tagsüber Strom. Dieser wird entweder direkt von der Wärmepumpe genutzt oder in einem PV-Speicher gepuffert, damit er auch abends und nachts für Heizzwecke zur Verfügung steht. In der Praxis kann eine gut dimensionierte PV-Anlage im Jahresschnitt 30 bis 50 Prozent des Wärmepumpen-Strombedarfs decken.

Das Ergebnis: Der Betrieb der Wärmepumpe kostet einen Bruchteil einer herkömmlichen Gas- oder Ölheizung. Laut Vergleichsrechnungen liegen die jährlichen Heizkosten für ein typisches Einfamilienhaus mit Wärmepumpe und PV-Anlage bei 400 bis 700 Euro - gegenüber 1.500 bis 2.500 Euro bei einer Gasheizung (Stand 2026, je nach Gaspreisentwicklung).

Wer noch tiefer einsteigen will, findet auf dieser Seite eine verständliche Erklärung, wie eine Wärmepumpe funktioniert, und kann sich mit den aktuellen Kosten für Anschaffung, Betrieb und Förderung einer Wärmepumpe 2026 vertraut machen.

Auch die Finanzierung einer PV-Anlage ist einfacher als viele denken: KfW-Kredit, Leasing oder Mietmodelle ermöglichen den Einstieg oft ohne großen Eigenkapitaleinsatz. Gerade in Kombination mit dem GEG-bedingten Heizungstausch lohnt sich die Gesamtrechnung besonders.

Wer direkt in Komplettanlagen mit PV und Wärmepumpe investieren möchte, findet auf solaranlage-tipps.de eine kuratierte Auswahl geprüfter Systeme.

Förderung beim Heizungstausch: Bis zu 70% möglich

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Heizungstausch im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen und kann insgesamt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken.

Grundförderung: 30 Prozent
Jeder Antragsteller erhält für den Einbau einer Wärmepumpe oder eines anderen förderfähigen Heizsystems eine Grundförderung von 30 Prozent auf die Investitionskosten. Förderfähig sind bis zu 30.000 Euro (Einfamilienhaus), also maximal 9.000 Euro als Grundbetrag.

Klimabonus: zusätzlich 20 Prozent
Selbstnutzende Eigentümer, deren Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro netto pro Jahr liegt, erhalten zusätzlich 20 Prozent Klimabonus. Damit steigt die Gesamtförderung auf 50 Prozent.

Geschwindigkeitsbonus: weitere 20 Prozent
Wer eine funktionierende Gas-, Öl- oder Nachtspeicherheizung aufgibt und auf erneuerbare Wärme umsteigt, erhält bis Ende 2028 noch einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Dieser Bonus ist zeitlich begrenzt und soll einen Anreiz bieten, nicht bis zur letzten Frist zu warten.

Kombination möglich: Grundförderung (30%) + Klimabonus (20%) + Geschwindigkeitsbonus (20%) = 70 Prozent. Das ist der Maximalwert, der in der Praxis für einkommensschwache Selbstnutzer mit Altanlage erreichbar ist.

Wichtig: Vor dem Heizungstausch ist eine Energieberatung durch einen zugelassenen Energieberater Pflicht. Ohne diesen Nachweis wird kein Förderantrag genehmigt. Die Kosten für die Beratung sind selbst förderfähig.

Den Antrag stellt man über das BAFA-Online-Portal. Er muss vor Auftragsvergabe gestellt werden - wer zuerst den Handwerker beauftragt und dann den Antrag einreicht, verliert die Förderung. Alle Details zur Antragstellung findet man im Ratgeber zu BAFA-Förderung 2026 für Wärmepumpe und Solar.

Ergänzend zur BAFA-Förderung gibt es KfW-Kredite für die Gesamtsanierung (BEG Sanierungspaket), die besonders attraktiv sind, wenn gleichzeitig Dämmung, Fenster und PV-Anlage modernisiert werden. Auch hier gilt: Je früher man handelt, desto mehr Fördermittel sind noch verfügbar.

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FAQ: Häufige Fragen zum GEG 2026

Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen, die Hausbesitzer zum GEG 2026 haben.

Muss ich meine Heizung sofort tauschen?
Nein. Wer eine funktionierende Heizung hat, muss nichts tun. Die GEG-Pflicht greift erst, wenn eine neue Heizung eingebaut wird. Für Bestandsgebäude gelten zudem Übergangsfristen bis 2026, 2028 oder 2030 - je nach Gemeinde und kommunaler Wärmeplanung.

Was passiert, wenn meine Heizung plötzlich kaputt geht?
Im Havariefall darf eine Übergangsheizung eingebaut werden - auch eine Gas- oder Ölheizung. Man hat dann 10 Jahre Zeit, auf ein GEG-konformes System umzurüsten. Wichtig: Das muss beim zuständigen Schornsteinfeger angezeigt werden.

Gilt das GEG auch für Vermieter?
Ja. Vermieter sind genauso verpflichtet wie Selbstnutzer. Allerdings können Vermieter die Kosten eines Heizungstauschs anteilig auf die Miete umlegen - in begrenztem Rahmen, geregelt im Mietrecht.

Ist eine Gasheizung ab 2026 verboten?
Nein. Eine Gasheizung darf noch eingebaut werden, wenn sie in ein GEG-konformes Hybridsystem eingebunden ist oder in Gemeinden, wo die KWP-Frist noch nicht abgelaufen ist. Ab 2029 kommen jedoch Beimischungspflichten für Bio-Erdgas.

Wie viel kostet eine Wärmepumpe nach Förderung?
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet inklusive Installation je nach Haus zwischen 15.000 und 30.000 Euro. Mit maximaler BAFA-Förderung (bis 70%) sinken die Eigenkosten auf 4.500 bis 9.000 Euro. Hinzu kommen eventuell KfW-Kredite. Die genaue Kalkulation hängt vom Einzelfall ab.

Kann ich mit einer PV-Anlage die GEG-Pflicht erfüllen?
Eine PV-Anlage allein erfüllt die GEG-Anforderungen nicht - sie produziert Strom, keine Wärme. In Kombination mit einer Wärmepumpe ist das jedoch die optimale Lösung: Die Wärmepumpe erfüllt die GEG-Pflicht, die PV-Anlage senkt die Betriebskosten auf ein Minimum.

Welche Energieberatung brauche ich?
Ein zugelassener Energieberater (eingetragen in der Energieeffizienz-Expertenliste) muss den Heizungstausch begleiten. Die Kosten für die Beratung werden ebenfalls gefördert. Einen Berater findet man auf der Webseite der Deutschen Energie-Agentur (dena).

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