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Solarspitzengesetz 2026: Was sich für neue PV-Anlagen ändert (negative Strompreise & 60-%-Regel)

Solarspitzengesetz 2026: Was sich für neue PV-Anlagen ändert (negative Strompreise & 60-%-Regel)

Redaktion Solaranlage-Tipps
8 Min. Lesezeit

Solarspitzengesetz 2026: Was sich für neue PV-Anlagen ändert (negative Strompreise & 60-%-Regel)

Auf einen Blick

  • Solarspitzengesetz seit 25. Februar 2025 in Kraft und auch 2026 die maßgebliche Grundlage für neue PV-Anlagen.
  • Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Neue Anlagen erhalten in jeder Viertelstunde mit negativem Börsenpreis keine Vergütung – ab der ersten Stunde.
  • Geld ist nicht verloren: Nach § 51a EEG verlängert sich dein 20-jähriger Förderzeitraum um die ausgefallenen Viertelstunden – die Vergütung wandert nach hinten.
  • 60-%-Regel: Neue Anlagen ohne Smart Meter und Steuerung dürfen nur 60 % ihrer Leistung einspeisen. Mit intelligentem Messsystem entfällt die Kappung.
  • Ab 7 kWp sind Smart Meter und Steuerungseinrichtung Pflicht.
  • Bestandsanlagen behalten ihre Vergütung und sind weitgehend nicht betroffen.
  • Antwort für Käufer 2026: Eigenverbrauch, Batteriespeicher und Smart Meter werden wichtiger. (Stand: 2026)
Hausdach mit Photovoltaikanlage und Sonneneinstrahlung
Foto: Kindel Media / Pexels

Was ist das Solarspitzengesetz – und warum betrifft es dich 2026?

Das sogenannte Solarspitzengesetz ist eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Es ist seit dem 25. Februar 2025 in Kraft und bildet auch im Jahr 2026 die maßgebliche Grundlage für alle neu in Betrieb genommenen Photovoltaikanlagen. Der Hintergrund ist einfach: An sonnigen Mittagen speisen inzwischen so viele Solaranlagen gleichzeitig ein, dass das Stromangebot zeitweise die Nachfrage übersteigt. Die Folge sind die berüchtigten negativen Strompreise an der Strombörse – Strom, der niemandem mehr nützt und das Netz belastet.

Der Gesetzgeber will diese Mittagsspitzen glätten: Neue Anlagen sollen ihren Strom flexibler einsetzen – mehr selbst verbrauchen, mehr zwischenspeichern und über ein intelligentes Messsystem steuerbar werden. Für dich als Käufer 2026 heißt das, die Spielregeln haben sich verschoben. Wer das versteht, plant wirtschaftlicher. Die reinen Vergütungssätze findest du in unserem Überblick zur Einspeisevergütung 2026 sowie im Beitrag zu den aktuellen Einspeisesätzen samt Rechner.

Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen

Die wohl wichtigste Änderung betrifft die negativen Strompreise. Für neue Anlagen, die ab dem Inkrafttreten in Betrieb gehen, gilt: In jeder Viertelstunde, in der der Börsen-Strompreis negativ ist, gibt es keine Einspeisevergütung. Und zwar ab der ersten Stunde – nicht erst nach mehreren zusammenhängenden Stunden, wie es in der alten Regelung der Fall war. Sinkt der Preis ins Minus, läuft der Vergütungszähler einfach nicht.

Das klingt nach Verlust – aber das Geld ist nicht verloren. Nach § 51a EEG verlängert sich dein gesetzlicher Förderzeitraum: Statt strikt 20 Jahre läuft die Förderung um die (aufgerundete) Anzahl der Viertelstunden länger, in denen du wegen negativer Preise leer ausgegangen bist. Die Vergütung wird also nach hinten verschoben, nicht gestrichen – am Ende der Laufzeit holst du die ausgefallenen Stunden wieder herein.

Trotzdem verändert das deine Kalkulation: Strom, den du in einer Minus-Phase ungenutzt einspeist, bringt dir im Moment nichts. Genau hier setzt die strategische Antwort an, die wir weiter unten besprechen – nämlich deinen Eigenverbrauch zu erhöhen und Überschüsse zu speichern, statt sie zu verschenken.

Die 60-%-Einspeisebegrenzung erklärt

Die zweite große Neuerung ist die 60-%-Einspeisebegrenzung. Neue Anlagen, die kein intelligentes Messsystem (Smart Meter) und keine Steuerungseinrichtung besitzen, dürfen am Netzverknüpfungspunkt nur 60 % ihrer installierten Leistung ins öffentliche Netz einspeisen. Bei einer 10-kWp-Anlage wären das also maximal 6 kW Einspeiseleistung – der Rest der Mittagsspitze wird gekappt.

Die gute Nachricht: Diese Kappung ist kein Dauerzustand. Sobald ein Smart Meter plus Steuerungseinrichtung installiert und aktiv ist, entfällt die 60-%-Begrenzung vollständig. Dann darfst du wieder mit voller Leistung einspeisen, weil dein Netzbetreiber die Anlage im Bedarfsfall gezielt steuern kann. Die 60-%-Regel ist damit eine Art Übergangs-Sicherung für Anlagen, die noch nicht steuerbar sind.

Wer die technische Seite der Kappung im Detail verstehen will, findet die Mechanik im Beitrag zur 70-Prozent-Regel und zum Einspeisemanagement 2026 ausführlich erklärt – die alte 70-%-Regel ist der direkte Vorläufer der heutigen Logik.

Smart-Meter-Pflicht ab 7 kWp

Damit landen wir beim Herzstück des Gesetzes: dem intelligenten Messsystem. Ab einer installierten Leistung von 7 kWp sind ein Smart Meter und eine Steuerungseinrichtung für neue Anlagen verpflichtend. Der gesetzlich vorgeschriebene Smart-Meter-Rollout läuft schrittweise – Messstellenbetreiber bauen die Geräte nach und nach ein.

Praktisch ist ein Smart Meter für die meisten Eigenheim-Anlagen ohnehin Pflicht und zugleich der Schlüssel, um der 60-%-Kappung zu entkommen: Die Anlage wird steuerbar, du speist wieder voll ein und erhältst eine viertelstundengenaue Abrechnung – die Voraussetzung, um von einem dynamischen Stromtarif mit Speicher zu profitieren. Alle Details zu Fristen und Kosten findest du in unserem Leitfaden zur Smart-Meter-Pflicht für PV-Anlagen 2026.

Bestandsanlage oder Neuanlage? Wer ist betroffen

Eine der häufigsten Sorgen: „Verliere ich rückwirkend meine Vergütung?" Die klare Antwort lautet nein. Bestandsanlagen behalten ihre bisherige Einspeisevergütung und sind von den neuen Begrenzungen weitgehend nicht betroffen. Die Regeln zu negativen Preisen und zur 60-%-Kappung greifen für neue Anlagen ab Inkrafttreten. Wer also bereits eine laufende Anlage besitzt, kann beruhigt sein.

Die folgende Tabelle zeigt dir auf einen Blick, was jeweils gilt:

KriteriumBestandsanlage (vor Inkrafttreten)Neuanlage (ab 25.02.2025)
Vergütung bei negativen Preisenläuft nach bisherigen Regeln weiterentfällt ab der 1. Viertelstunde
Förderzeitraum20 Jahre, unverändert20 Jahre + verschobene Minus-Viertelstunden (§ 51a EEG)
60-%-Einspeisekappungnicht betroffenja, ohne Smart Meter + Steuerung
Smart-Meter-Pflicht ab 7 kWpweitgehend Bestandsschutzverpflichtend
Volle Einspeisung möglich?janur mit aktivem Smart Meter + Steuerung

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Mit vs. ohne Smart Meter: Was sich für deine Neuanlage konkret unterscheidet

Für eine neue Anlage ist die entscheidende Weiche das intelligente Messsystem. Ohne Smart Meter bist du in der 60-%-Kappung gefangen; mit Smart Meter spielst du in der vollen Liga. Die zweite Vergleichstabelle macht den Unterschied greifbar:

AspektNeuanlage OHNE Smart Meter + SteuerungNeuanlage MIT Smart Meter + Steuerung
Maximale Einspeiseleistung60 % der installierten Leistung100 % (volle Einspeisung)
Steuerbarkeit durch Netzbetreiberneinja
Negative Preisekeine Vergütung in Minus-Phasenkeine Vergütung, aber Zeitraum verlängert sich
Voraussetzung für dynamischen Tarifneinja (viertelstundengenaue Messung)
Pflicht ab 7 kWpnicht zulässig auf Dauererfüllt die gesetzliche Vorgabe

Was bedeutet das für dich als Käufer 2026?

Übersetzt in eine Handlungsempfehlung heißt das: Eigenverbrauch und Speicher werden 2026 wichtiger denn je. Jede Kilowattstunde, die du in einer Minus-Preis-Phase oder während der gekappten Mittagsspitze ungenutzt einspeist, bringt dir aktuell nichts. Jede Kilowattstunde, die du stattdessen selbst nutzt oder einlagerst, ersetzt teuren Netzstrom – und genau das ist heute der größte Hebel für die Wirtschaftlichkeit.

Ein Batteriespeicher ist die naheliegende Antwort: Er nimmt den Mittagsüberschuss auf, der sonst gekappt oder unvergütet eingespeist würde, und stellt ihn dir abends und nachts bereit. So wird die „verlorene" Mittagsspitze zu nutzbarem Eigenstrom. Einen Überblick über Modelle und Preise findest du in unserer Kategorie Stromspeicher.

Drei konkrete Schritte für deine Planung 2026:

  • Speicher von Anfang an mitdenken: Plane die Anlage so, dass ein Batteriespeicher technisch und finanziell vorgesehen ist.
  • Smart Meter aktiv einfordern: Nur mit intelligentem Messsystem entkommst du der 60-%-Kappung und speist voll ein.
  • Eigenverbrauch maximieren: Wärmepumpe, Wallbox und große Verbraucher in die Mittagsstunden legen.

Solarspeicher im Vergleich

Wann lohnt sich ein Speicher – und wann nicht?

Ein Speicher lohnt sich, wenn du einen hohen Abendverbrauch hast, eine neue Anlage mit drohender 60-%-Kappung planst, eine Wärmepumpe oder ein E-Auto betreibst oder einen dynamischen Stromtarif nutzen willst. Genau diese Konstellationen profitieren am stärksten davon, Mittagsüberschuss zu speichern statt zu verschenken.

Ein Speicher lohnt sich weniger, wenn deine Anlage sehr klein ist, du den größten Teil deines Stroms ohnehin tagsüber verbrauchst oder du bereits eine voll geförderte Bestandsanlage ohne Kappung betreibst. Eine ehrliche Verbrauchsanalyse vor dem Kauf erspart dir Fehlinvestitionen.

Unsere Kauf-Empfehlung

Das Solarspitzengesetz macht eine Sache unmissverständlich klar: Wer 2026 eine neue PV-Anlage kauft, sollte sie nicht mehr als reine Einspeise-Maschine planen, sondern als Eigenverbrauchs-System. Konkret empfehlen wir:

  • Plane einen Batteriespeicher fest ein – er ist die direkte Antwort auf negative Preise und die 60-%-Kappung.
  • Sorge für ein aktives Smart Meter mit Steuerung, damit die 60-%-Begrenzung entfällt und du volle Einspeisung sowie einen dynamischen Tarif nutzen kannst.
  • Maximiere deinen Eigenverbrauch durch zeitlich gesteuerte Großverbraucher.

So wird aus den vermeintlichen Nachteilen des Gesetzes ein wirtschaftlich runder Plan. Wenn du unsicher bist, welche Anlagengröße und welcher Speicher zu deinem Haushalt passen, führt dich unser Wizard „Welche Solaranlage passt zu mir?" in wenigen Schritten zu einer passenden Empfehlung. (Stand: 2026)

Häufige Fragen

Verliere ich durch das Solarspitzengesetz Geld bei negativen Strompreisen?

Nicht dauerhaft. In Viertelstunden mit negativem Börsenpreis erhältst du als Betreiber einer Neuanlage zwar keine Einspeisevergütung, doch nach § 51a EEG verlängert sich dein 20-jähriger Förderzeitraum um die ausgefallenen Viertelstunden. Die Vergütung wird nach hinten verschoben, nicht gestrichen – du holst sie am Ende der Laufzeit wieder herein.

Gilt die 60-%-Einspeisebegrenzung für immer?

Nein. Die 60-%-Kappung betrifft nur neue Anlagen ohne intelligentes Messsystem und Steuerungseinrichtung. Sobald ein Smart Meter samt Steuerung installiert und aktiv ist, entfällt die Begrenzung und du darfst wieder mit voller Leistung einspeisen.

Bin ich als Besitzer einer Bestandsanlage betroffen?

Weitgehend nicht. Bestandsanlagen behalten ihre bisherige Einspeisevergütung und sind von der 60-%-Kappung sowie der neuen Negativpreis-Regel weitgehend ausgenommen. Die neuen Regeln gelten für Anlagen, die ab dem Inkrafttreten am 25. Februar 2025 in Betrieb gehen.

Ab welcher Anlagengröße brauche ich ein Smart Meter?

Ab einer installierten Leistung von 7 kWp sind ein intelligentes Messsystem und eine Steuerungseinrichtung für neue Anlagen verpflichtend. Der gesetzliche Smart-Meter-Rollout läuft schrittweise über die Messstellenbetreiber. Da ein Smart Meter zugleich die 60-%-Kappung aufhebt, ist er für die meisten Neuanlagen ohnehin sinnvoll.

Lohnt sich wegen des Gesetzes jetzt ein Batteriespeicher?

In vielen Fällen ja. Weil Strom in negativen Preis- und gekappten Mittagsphasen unvergütet bleibt, ist es wirtschaftlicher, diesen Überschuss zu speichern und selbst zu nutzen. Besonders bei hohem Abendverbrauch, einer Wärmepumpe oder einem E-Auto erhöht ein Speicher deinen Eigenverbrauch deutlich. Mehr dazu in unserer Kategorie Stromspeicher.

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