Bund 458
KfW 458 - Heizungsförderung (Wärmepumpe)
- Anbieter
- KfW
- Förderhöhe
- Zuschuss bis 70 % (max. 21.000 €): Grund 30 % + Klimageschwindigkeit 20 % + Einkommen 30 % + Effizienz 5 %, gedeckelt
- Gilt für
- Wärmepumpe, Klimaanlage / Luft-Luft-Wärmepumpe
Bundeszuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe (BEG Einzelmaßnahmen, Wohngebäude) über die KfW. Gilt auch für reversible Split-Klimaanlagen / Luft-Luft-Wärmepumpen, wenn sie als vollwertige Heizung die alte Öl-/Gasheizung ersetzen und die technischen Mindestanforderungen (BAFA-Liste, JAZ) erfüllen.
Hinweis: Förderprogramme ändern sich häufig - prüfe vor dem Antrag immer die offizielle Programm-Seite.
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