Förderungen für Solaranlagen im Überblick
Alle relevanten Förderprogramme für PV-Anlagen, Balkonkraftwerke, Stromspeicher und Wärmepumpen - bundesweite Programme plus regionale Zuschüsse von Ländern und Kommunen. Nutze den Filter für dein Bundesland und passende kommunale Programme.
Bundesweite Programme
-
Bundeszuschuss für eine klimafreundliche Heizung im bestehenden Wohngebäude: seit 21.07.2026 bis 70 % Zuschuss, max. 19.600 EUR beim Einfamilienhaus; 80 % (22.400 EUR) nur bis 30.000 EUR zu versteuerndem Haushaltseinkommen (mit Kind bis 40.000 EUR). Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus 16 % für Selbstnutzer, Einkommensbonus bis 40 %, förderfähige Kosten 28.000 EUR für die erste Wohneinheit. Der frühere Effizienzbonus ist entfallen. Ab 01.02.2027 sinken der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 % und die Kostengrenze auf 27.250 EUR, maßgeblich ist das Antragsdatum.
-
Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Wohngebäude (u. a. Heizung, Lüftung, als Heizung genutzte Klimaanlage). Alternative, wenn keine KfW-/BAFA-Förderung genutzt wird, nicht mit dieser für dieselbe Maßnahme kombinierbar.
-
BAFA-Zuschuss für raumlufttechnische Anlagen mit Wärme- und Kälterückgewinnung. Ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht. Der iSFP-Bonus von 5 % gilt seit 21.07.2026 nur für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 EUR. Klassische Split-Klimaanlagen ohne Heizfunktion sind nicht umfasst.
-
Für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen, wesentlichen Komponenten und Speichern gilt bundesweit der Nullsteuersatz. Bei Anlagen bis 30 kWp greift die gesetzliche Vereinfachungsregel.
-
Bundesweit verfügbarer Förderkredit für PV-Anlagen und Stromspeicher. Privatpersonen müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen. Der individuelle Zinssatz wird von der Hausbank anhand von Bonität und Sicherheiten ermittelt.
Programme nach Bundesland
Baden-Württemberg 2 Programme
-
L-Bank-Darlehen für PV und Speicher bis 30 kWp an Gebäuden mit bis zu drei Wohneinheiten. Effektiver Jahreszins ab 3,90 % p. a. bei 5 Jahren Laufzeit, 4,04 % bei 10 Jahren und 4,12 % bei 20 oder 30 Jahren (Stand 09.10.2026, L-Bank-Konditionen vom 09.10.2026). Der Zins wird am Tag der Zusage festgelegt und orientiert sich tagesaktuell am Kapitalmarkt.
-
Stuttgart: Solaroffensive
KommunalNeue Förderrichtlinie seit 1. Mai 2026 mit grundlegend geänderter Mechanik: PV-Module, Montagesysteme und Wechselrichter sind nicht mehr förderfähig. Bezuschusst werden nur noch begleitende Maßnahmen wie Ertüchtigung der Elektrik und des Zählerplatzes, Gerüst, Statik, Blitzschutz und Arbeiten an der Dachhaut. Stromspeicher separat mit 100 EUR/kWh. Bonus +10 Prozent mit FamilienCard oder Wohngeld inkl. Lastenzuschuss. Wichtig: Die Fördermittel für 2026 sind ausgeschöpft (Stand 06.08.2026) - Anträge können weiter eingereicht werden, die Auszahlung erfolgt ab 2027. Antrag vor Beauftragung digital über service.stuttgart.de.
Bayern 1 Programm
-
München fördert Stecker-Solar-Geräte (Balkonkraftwerke) im Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude mit 0,40 Euro je Watt Modulleistung, gedeckelt auf 800 Wp je Wohneinheit und 50 % der Kosten. Mit gültigem München-Pass steigt die Förderung auf 95 % der Kosten für Gerät und Steckdose. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die selbst in der Wohnung wohnen. Wichtig: Antrag vor Bestellung oder Kauf über das Förderportal stellen, Inbetriebnahme innerhalb eines Jahres, Mindestbetrieb zehn Jahre.
Berlin 1 Programm
-
SolarPLUS (Berlin)
LandBerlin fördert über SolarPLUS S und L. SolarPLUS S umfasst unter anderem 750 EUR für den Zählerschrank, 500 bis 4.750 EUR für PV mit Speicher sowie bis 5.700 EUR für denkmalgerechte PV. Neue Steckersolar-Anträge werden nicht angenommen. Projektstart erst nach Antragstellung.
Bremen 1 Programm
-
Förderdarlehen für Privatpersonen mit selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden im Land Bremen. Förderfähig sind PV-Anlage, Wechselrichter über 800 Watt, Speicher, Notstromfähigkeit, Ladepunkt und notwendige Randarbeiten. Antrag und Zusage vor Auftragsvergabe.
Hamburg 1 Programm
-
Hamburg fördert Gründächer, Zusatzkosten der Solar-Unterkonstruktion und erneuerbare Wärme. PV-Module selbst erhalten keinen Direktzuschuss. Die frühere Befristung bis Ende 2026 ist entfallen.
Hessen 2 Programme
-
WIBank-Darlehen für private Eigentümer selbstgenutzter Wohngebäude in Hessen. Förderfähig sind neue PV-Anlagen bis 20 kW sowie gleichzeitig installierte Speicher und Steuerungstechnik. Nominalzins 3,02 % nach Landeszuschuss, Stand 01.09.2026; maßgeblich ist der Zins bei Zusage.
-
Frankfurts Klimabonus fördert PV, Solar-Gründächer, Batteriespeicher und Ladestationen mit 20 bis 30 % der förderfähigen Kosten (Gemeinschaftsprojekte +5 Prozentpunkte). Ein Speicher wird gefördert, wenn im Gebäude bereits eine PV-Anlage läuft oder gleichzeitig installiert wird. Eine Ladestation braucht keine eigene PV, der Ladestrom muss aber zu 100 % aus erneuerbaren Quellen stammen. Für Mini-PV stehen derzeit keine Mittel zur Verfügung. Antrag und Zusage müssen vor Vorhabenbeginn vorliegen.
Mecklenburg-Vorpommern 1 Programm
-
Landesprogramm für Balkonkraftwerke von Mietern: bis 500 EUR Zuschuss. Das Eigentümer-Kontingent ist vollständig ausgeschöpft, für Mieter stehen weiterhin Mittel zur Verfügung. Besonderheit: erst kaufen, dann Antrag stellen.
Niedersachsen 1 Programm
-
Hannover: proKlima (enercity-Fonds)
KommunalproKlima fördert Solarprojekte in Hannover und mehreren Umlandkommunen. Das Förderbarometer weist für Solarenergie bereits rund 90 % Budgetauslastung aus. Antrag möglichst früh und spätestens bis 31.10.2026 stellen.
Nordrhein-Westfalen 4 Programme
-
Aachen: Öcher Solar Offensive
KommunalAachen fördert PV und Speicher auf Mehrfamilienhäusern sowie KMU-Gewerbeimmobilien. Ein- und Zweifamilienhäuser und Balkonkraftwerke sind ausgeschlossen. Die Haushaltsmittel für 2026 sind aufgebraucht, neue Anträge können derzeit nicht eingereicht werden (Stand Oktober 2026).
-
Bonn: Solares Bonn
KommunalDie Mittel des Programms Solares Bonn für 2026 sind ausgeschöpft, die Stadt hat die Antragstellung pausiert. Neue Anträge sind erst mit dem nächsten Budget möglich, voraussichtlich 2027. Bis dahin bleiben Bundesförderung (0 % MwSt., KfW 270) und die Einspeisevergütung.
-
Düsseldorf hat 2026 eines der großzügigsten kommunalen PV-Programme in NRW. Stand Mitte 2026 wird das Programm grundlegend überarbeitet, Neuanträge sind derzeit nicht möglich. Wieder-Eröffnung prüfen vor jeder Investition.
-
Das Fördermittelbudget 2026 für Neuanträge im Programm Photovoltaik - klimafreundliches Wohnen ist seit Ende September 2026 vollständig ausgeschöpft. Neue Förderanträge werden derzeit nicht mehr angenommen; bereits eingereichte und bewilligte Anträge werden weiter bearbeitet. Eine neue Antragsrunde ist voraussichtlich ab 2027 zu erwarten.
Sachsen 2 Programme
-
SAB-Förderdarlehen für größere Energieprojekte. PV-Anlagen und gekoppelte Speicher sind grundsätzlich nur bei mehr als 30 kWp bis 1 MWp förderfähig. Der Mindestkredit beträgt 35.000 EUR, daher ist das Programm für typische Einfamilienhaus-Anlagen meist ungeeignet.
-
Leipzig fördert Stecker-Solar-Geräte ausschließlich für Haushalte mit gültigem Leipzig-Pass. Anträge können fortlaufend gestellt werden. Antrag und Bewilligung müssen vor dem Kauf erfolgen.
Du willst nur die für dich passenden Programme sehen? Der Förder-Finder zeigt dir nach PLZ und Anlagentyp alle relevanten Zuschüsse.