Wärmepumpen-Förderrechner: Wie viel KfW-Zuschuss bekommst du?
Gib die Kosten aus deinem Angebot ein und sieh sofort, wie viel KfW-Zuschuss du für deine Wärmepumpe bekommst. Der Rechner zeigt auch, was dich ein späterer Antrag kostet, denn Bonus und Kostengrenze sinken ab dem 1. Februar 2027.
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Kopiere den Code und füge ihn auf deiner Website ein. Das Tool passt seine Höhe automatisch an. Der Hinweis unter dem Tool darf angepasst werden — bitte lass den Link zur Quelle stehen.
Häufige Fragen
- Wie viel Zuschuss gibt es für eine Wärmepumpe?
- Seit dem 21.07.2026 zahlt die KfW 30 % Grundförderung. Selbstnutzer bekommen beim Austausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung zusätzlich 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und je nach Einkommen 10 bis 40 % Einkommensbonus. Zusammen sind grundsätzlich höchstens 70 % von maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten möglich, beim Einfamilienhaus also bis 19.600 Euro. Nur bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) liegt der Deckel bei 80 %, also bei bis zu 22.400 Euro.
- Wann sinkt die Förderung?
- Zum 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 auf 12 %, danach jedes Halbjahr um 4 Punkte, ab dem 01.08.2028 entfällt er. Die Grenze der förderfähigen Kosten sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro. Außerdem soll im ersten Quartal 2027 die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % sinken; die vollen 30 % gibt es dann nur mit einem Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen mit EU-Ursprung (genauer Termin und Details stehen noch aus). Maßgeblich ist das Datum, an dem dein Antrag bei der KfW eingeht.
- Muss ich den Vertrag vor dem Antrag unterschreiben?
- Ja. Vor dem Antrag brauchst du einen Liefer- und Leistungsvertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird und den geplanten Umsetzungstermin nennt, sowie eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Energieeffizienz-Experten oder Fachbetrieb.
- Gibt es die Förderung auch für Neubauten und vermietete Häuser?
- Im Neubau fördert KfW 458 die Heizung nicht. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %, die beiden Boni gibt es nur für selbst bewohnte Wohneinheiten.