PV-Stichtag-Check: Schaffst du den 31.12.2026, und was ist er wert?
Wer seine Solaranlage bis zum 31.12.2026 in Betrieb nimmt, behält 20 Jahre lang die feste Einspeisevergütung. Für spätere Anlagen sieht der Entwurf zum EEG 2027 nur noch eine Übergangszahlung vor, danach den Marktwert. Der Check zeigt dir, wie viel Euro der Stichtag für deine Anlage wert ist und ob dein Zeitplan noch reicht.
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Was am 31.12.2026 passiert
Die EU-Beihilfegenehmigung für das heutige EEG läuft am 31.12.2026 aus. Die Bundesregierung hat deshalb am 29.07.2026 einen Entwurf für das EEG 2027 beschlossen (Bundestag-Drucksache 21/7867). Für Anlagen, die bis einschließlich 31.12.2026 in Betrieb gehen, bleibt es bei der festen Vergütung für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Bei Teileinspeisung sind das 7,70 ct/kWh für die ersten 10 kWp und 6,66 ct/kWh für den Teil darüber, bei Volleinspeisung 12,22 ct/kWh und 10,24 ct/kWh.
Was ab 2027 laut Entwurf gilt
Für neue Anlagen unter 25 kWp soll die feste Vergütung entfallen. An ihre Stelle treten mehrere Stufen:
- 36 Monate lang eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh, gültig für eine Inbetriebnahme bis Ende Juli 2027. Danach soll der Satz halbjährlich sinken.
- Danach Direktvermarktung über einen Direktvermarkter zum Marktwert, in den ersten 48 Monaten mit einem Bonus von 1,5 ct/kWh. Wer das nicht will, kann den Überschuss auch ohne Vergütung einspeisen oder auf Nulleinspeisung gehen.
- Neue Dachanlagen unter 100 kW dürfen dauerhaft höchstens 50 % ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Steckersolargeräte sind ausgenommen.
Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Die 2. und 3. Lesung im Bundestag ist vorläufig für den 15. und 16.10.2026 angesetzt. In der Anhörung am 05.10.2026 forderten die Solar- und Erneuerbaren-Verbände, die Vergütung für kleine Dachanlagen zu behalten. Wir passen den Check an, sobald der Bundestag entschieden hat.
Was als Inbetriebnahme zählt
Maßgeblich ist § 3 Nr. 30 EEG: die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft. Die Module müssen fest an dem Ort montiert sein, an dem sie dauerhaft bleiben, und dauerhaft mit dem Wechselrichter verbunden sein. Ein unterschriebener Vertrag, eine Anzahlung oder ein vereinbarter Montagetermin reichen nicht.
Der Zählertausch durch den Netzbetreiber ist nach gängiger Auslegung keine Voraussetzung, amtlich festgelegt ist das aber nicht. Kläre deshalb vorab schriftlich mit deinem Netzbetreiber, ob er ein Inbetriebnahmedatum im Dezember akzeptiert. Lass dir am Tag der Inbetriebnahme ein Protokoll mit Datum und Uhrzeit geben, mach Fotos und sichere das Log des Wechselrichters. Den Eintrag im Marktstammdatenregister musst du spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme erledigen.
So rechnet der Check
Der Check vergleicht nur die Einnahmen aus der Einspeisung über 20 Jahre. Deine Ersparnis durch Eigenverbrauch ist in beiden Fällen gleich und hängt nicht am Stichtag. Ein Beispiel: Eine 10-kWp-Anlage mit 9.500 kWh Jahresertrag und 30 % Eigenverbrauch speist 6.650 kWh pro Jahr ein. Mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 bringt das in 20 Jahren rund 10.240 Euro, nach dem Entwurf rund 4.440 Euro. Der Stichtag ist hier also rund 5.800 Euro wert.
Für die Zeit nach der Übergangszahlung rechnet der Check mit einem Marktwert von 3,0 ct/kWh nach Abzug der Gebühr des Direktvermarkters. Den Wert kannst du anpassen. Den Verlust durch den 50-%-Deckel haben wir mit stündlichen Ertragsdaten aus PVGIS (Kassel, Süd 35°) und dem Standardlastprofil H25 bei 4.500 kWh Verbrauch simuliert: rund 8 % der Einspeisung bei Teileinspeisung und rund 11 % bei Volleinspeisung. Nicht eingerechnet sind Abzinsung, steigende Strompreise und Stunden mit negativen Börsenpreisen, denn die betreffen beide Varianten.
Die Ampel stellt die Tage bis zum 31.12.2026 der typischen Dauer deiner offenen Schritte gegenüber. Vom Auftrag bis zur Inbetriebnahme vergehen meist drei bis sechs Monate, nach der Unterschrift meist sechs bis zwölf Wochen bis zur Montage. Das sind Erfahrungswerte, regional weichen sie stark ab. Mit festem Montagetermin rechnet der Check drei Tage für Montage und Anschluss und zeigt dir, wie viel Puffer bleibt. Bei Terminen im Dezember entscheidet oft das Wetter.
Wenn du den Stichtag nicht schaffst
Ab 2027 trägt sich eine Solaranlage vor allem über den Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart dir rund 35 ct, eingespeist bringt sie nach dem Entwurf in den ersten drei Jahren 5,2 ct und danach nur noch den Marktwert. Rechne im Amortisationsrechner mit dem Szenario 2027 und prüf mit dem Speichergrößen-Rechner, wie viel ein Speicher an Eigenverbrauch bringt. Was neben der Vergütung auf dich zukommt, steht im Beitrag Was Photovoltaik ab 2027 wirklich kostet. Die Sätze, die bis Januar 2027 gelten, findest du in unserem Überblick zur Einspeisevergütung 2026.
Häufige Fragen
- Was zählt als Inbetriebnahme für den Stichtag 31.12.2026?
- Es zählt die erstmalige Inbetriebsetzung nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft (§ 3 Nr. 30 EEG). Die Module müssen fest am endgültigen Ort montiert und dauerhaft mit dem Wechselrichter verbunden sein, und die Anlage muss erstmals Strom erzeugt haben. Ein Vertrag, eine Anzahlung oder ein Montagetermin reichen nicht. Lass dir ein Inbetriebnahmeprotokoll mit Datum geben.
- Muss der neue Zähler bis zum 31.12.2026 eingebaut sein?
- Nach gängiger Auslegung nein. Der Zählertausch durch den Netzbetreiber ist keine Voraussetzung für die Inbetriebnahme, amtlich festgelegt ist das aber nicht. Kläre vorab schriftlich mit deinem Netzbetreiber, ob er ein Inbetriebnahmedatum im Dezember akzeptiert, und stell die Anmeldung so früh wie möglich.
- Welche Vergütung bekommen neue PV-Anlagen ab 2027?
- Laut Regierungsentwurf zum EEG 2027 bekommen neue Anlagen unter 25 kWp keine feste Vergütung für 20 Jahre mehr. Stattdessen gibt es 36 Monate lang 5,2 ct/kWh Übergangszahlung, danach Direktvermarktung zum Marktwert mit 1,5 ct/kWh Bonus für 48 Monate. Neue Dachanlagen unter 100 kW dürfen dauerhaft höchstens 50 % ihrer Leistung einspeisen. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen.
- Was passiert, wenn der Bundestag den Entwurf noch ändert?
- Die 2. und 3. Lesung ist vorläufig für den 15. und 16.10.2026 angesetzt. Ändert der Bundestag die Sätze, die Dauer oder den Einspeisedeckel, passen wir die Werte im Check an. Für Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 ändert sich nach dem Entwurf nichts, sie behalten die feste Vergütung.
- Lohnt sich eine Solaranlage ab 2027 noch?
- Meist ja, aber vor allem über den Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart rund 35 ct Strombezug, eingespeist bringt sie nach dem Entwurf nur 5,2 ct und später den Marktwert. Wie lange sich deine Anlage dann rechnet, zeigt der Amortisationsrechner mit dem Szenario 2027.