Was Photovoltaik ab 2027 wirklich kostet: Baukostenzuschuss, Einspeisegebühr und 5,2 Cent
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Kurz gefasst (Stand August 2026): Ab 2027 soll die feste Einspeisevergütung über 20 Jahre durch eine Übergangszahlung von rund 5,2 ct/kWh für maximal 36 Monate ersetzt werden. Dazu kommt ein Baukostenzuschuss beim Netzanschluss von bis zu rund 1.000 Euro, und ab 2029 stehen Einspeise-Netzentgelte von etwa 100 Euro pro Jahr im Raum. Die Rechnung kippt dadurch nicht, sie verschiebt sich Richtung Eigenverbrauch. Wichtig: mehrere dieser Punkte sind noch Entwurf und können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.
Drei Baustellen auf einmal: was sich ab 2027 ändert
Wenn du dich gerade mit Photovoltaik beschäftigst, begegnen dir aktuell drei getrennte Vorhaben, die oft in einen Topf geworfen werden. Es lohnt sich, sie sauber auseinanderzuhalten, denn sie treffen dich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlicher Höhe.
Erstens das Netzanschlusspaket mit einem Baukostenzuschuss, zweitens die Überlegungen der Bundesnetzagentur zu Netzentgelten für Einspeiser, drittens der Umbau der Einspeisevergütung im EEG. Alle Zahlen in diesem Artikel sind Stand August 2026. Teile davon stehen in Referenten- und Gesetzesentwürfen und sind noch nicht final beschlossen.
Baukostenzuschuss: der neue Posten beim Netzanschluss
Bisher zahlen Betreiber kleiner Anlagen für den Netzanschluss praktisch nichts extra. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass Netzbetreiber auch von kleinen Erzeugungsanlagen einen Baukostenzuschuss verlangen dürfen. Für eine typische Einfamilienhausanlage werden Mehrkosten von bis zu rund 1.000 Euro genannt.
Der Punkt, der in der Praxis am meisten Wirkung entfaltet: Der Entwurf erlaubt einen Baukostenzuschuss ausdrücklich auch dann, wenn bereits ein Hausanschluss vorhanden ist. Bisher war das ein Argument dafür, dass beim Nachrüsten einer Anlage auf einem bestehenden Gebäude keine Anschlusskosten anfallen. Rechne also bei Projekten ab 2027 mit einem zusätzlichen vierstelligen Posten in der Angebotssumme und lass ihn dir im Angebot getrennt ausweisen.
Einspeise-Netzentgelte ab 2029: rund 100 Euro im Gespräch
Die Bundesnetzagentur diskutiert seit längerem, ob auch dezentrale Einspeiser einen Beitrag zu den Netzkosten leisten sollen. Im Gespräch ist ein Einstieg ab 2029 und für private Anlagen eine Pauschale in der Größenordnung von etwa 100 Euro pro Jahr statt einer kWh-genauen Abrechnung.
Das ist bislang eine Konsultation, kein Beschluss. Für deine Kalkulation heißt das: Wenn du eine Anlage über 20 Jahre rechnest, setze sicherheitshalber ab 2029 rund 100 Euro pro Jahr als laufenden Posten an. Bei einer 10-kWp-Anlage sind das etwa 1 ct pro eingespeister Kilowattstunde. Spürbar, aber kein Projektkiller. Wer viel selbst verbraucht, ist von dieser Pauschale relativ gesehen stärker betroffen, weil sie unabhängig von der eingespeisten Menge anfällt.
5,2 Cent statt 20 Jahre: der EEG-Umbau im Detail
Der größte Hebel liegt bei der Vergütung selbst. Aktuell, also seit dem 1. August 2026, bekommst du für Überschusseinspeisung 7,70 ct/kWh und für Volleinspeisung 12,22 ct/kWh, jeweils 20 Jahre lang garantiert. Der Entwurf ersetzt dieses Modell durch eine Übergangszahlung von rund 5,2 ct/kWh, die maximal 36 Monate läuft. Danach vermarktest du deinen Überschuss zum Marktwert, etwa über einen Direktvermarkter oder einen dynamischen Stromtarif.
Die Umstellung erfolgt gestaffelt nach Anlagengröße:
| Ab Inbetriebnahme | Betroffene Anlagen | Vergütung |
|---|---|---|
| 2027 | unter 50 kW | rund 5,2 ct/kWh, max. 36 Monate |
| 2028 | unter 25 kW | rund 5,2 ct/kWh, max. 36 Monate |
| 2029 | unter 7 kW | rund 5,2 ct/kWh, max. 36 Monate |
| bis Ende 2026 | alle Größen | 7,70 ct bzw. 12,22 ct, 20 Jahre |
Wichtig für die Einordnung: Bestandsanlagen behalten ihre Konditionen. Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme, nicht das Datum der Bestellung. Wie stark negative Börsenpreise die Einspeisung zusätzlich dämpfen, haben wir im Beitrag zum Solarspitzengesetz beschrieben.
Was das für die Amortisation bedeutet
Jetzt zur eigentlichen Frage: Wie viel schlechter wird die Rechnung wirklich? Wir kalkulieren eine 10-kWp-Anlage mit 9.500 kWh Jahresertrag, 32 ct Strombezugspreis und einmal ohne, einmal mit 8-kWh-Speicher. Im neuen Szenario sind 1.000 Euro Baukostenzuschuss eingerechnet, die Einspeisung ist mit gemittelt 4 ct/kWh angesetzt, weil nach den 36 Monaten nur noch der Marktwert bleibt.
| Szenario | Investition | Ertrag pro Jahr | Amortisation |
|---|---|---|---|
| 10 kWp ohne Speicher, Regeln bis 2026 | 12.500 Euro | rund 1.424 Euro | rund 8,8 Jahre |
| 10 kWp ohne Speicher, Regeln ab 2027 | 13.500 Euro | rund 1.178 Euro | rund 11,5 Jahre |
| 10 kWp mit Speicher, Regeln bis 2026 | 18.500 Euro | rund 2.232 Euro | rund 8,3 Jahre |
| 10 kWp mit Speicher, Regeln ab 2027 | 19.500 Euro | rund 2.109 Euro | rund 9,2 Jahre |
Das Muster ist eindeutig. Ohne Speicher verlängert sich die Amortisation um fast drei Jahre, mit Speicher nur um knapp ein Jahr. Der Grund ist simpel: Wer 65 statt 30 Prozent seines Stroms selbst nutzt, hängt kaum noch an der Einspeisevergütung. Genau deshalb verschiebt sich der wirtschaftliche Schwerpunkt in Richtung Speicher und Lastverschiebung. Ob sich ein Akku für deine Konstellation rechnet, kannst du im Beitrag lohnt sich ein Batteriespeicher nachrechnen, und mit dem Amortisationsrechner mit deinen eigenen Zahlen durchspielen.
Praktisch heißt Eigenverbrauch steigern: Warmwasser über einen Heizstab mit PV-Überschuss erzeugen, das E-Auto über eine steuerbare Wallbox mit Überschussladen versorgen und größere Verbraucher über ein Energiemanagement in die Mittagsstunden legen. Geräte wie die go-e Charger Gemini 2.0 oder die EcoFlow PowerPulse 2 können Überschuss automatisch ins Auto schieben, ein Speichermodul wie das Sungrow SBR Premium 3,2 kWh lässt sich modular erweitern. Wer das E-Auto ohnehin nutzt, sollte außerdem bidirektionales Laden im Blick behalten, und beim Netzanschluss von Wallbox, Wärmepumpe und Speicher gelten die Regeln nach Paragraf 14a EnWG.
Und das Balkonkraftwerk?
Bei Steckersolargeräten ändert sich am wenigsten. Wer ein Balkonkraftwerk betreibt, meldet in der Regel keine Einspeisevergütung an, sondern verschenkt den Überschuss ohnehin. Die Wirtschaftlichkeit hängt hier praktisch vollständig am Eigenverbrauch, und der Baukostenzuschuss zielt auf gemeldete Erzeugungsanlagen mit Netzanschlussbegehren, nicht auf 800-Watt-Geräte an der Steckdose. Ein Balkonkraftwerk amortisiert sich weiterhin in etwa vier bis sechs Jahren.
Jetzt bauen oder warten?
Die Stichtagslogik ist unaufgeregt und klar. Maßgeblich ist die Inbetriebnahme. Wer seine Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, fällt vollständig unter die heutigen Regeln, also 20 Jahre feste Vergütung und kein Baukostenzuschuss.
Daraus folgt: Wenn du ohnehin in den nächsten Monaten bauen wolltest, ist Vorziehen finanziell sinnvoll. Plane dabei realistisch. Zwischen Auftrag, Netzanmeldung, Montage und Zählersetzung liegen je nach Region mehrere Monate. Ein Auftrag im Herbst 2026 mit fest zugesagtem Inbetriebnahmetermin ist noch machbar, ein Start im November wird knapp.
Wenn du dagegen erst 2027 oder später baust, ist das kein Grund, das Projekt zu begraben. Die Anlage rechnet sich weiterhin, nur eben über den Eigenverbrauch statt über die Einspeisung. Dimensioniere die Anlage dann etwas näher am eigenen Verbrauch, plane den Speicher von Anfang an mit ein und achte auf ein Energiemanagement, das mit dynamischen Tarifen umgehen kann. Überstürzte Entscheidungen unter Zeitdruck kosten in der Regel mehr, als der Vergütungsunterschied bringt.
Häufige Fragen
Verliere ich meine bestehende Einspeisevergütung?
Nein. Der Entwurf gilt für Neuanlagen ab dem jeweiligen Stichtag. Bestandsanlagen behalten ihre 20-jährige Vergütung zu den Konditionen des Inbetriebnahmejahres.
Ist der Baukostenzuschuss schon beschlossen?
Stand August 2026 nein. Es handelt sich um einen Entwurf im Gesetzgebungsverfahren. Höhe und Anwendungsbereich können sich noch ändern, deshalb solltest du den Posten in Angeboten separat ausweisen lassen.
Lohnt sich Volleinspeisung ab 2027 noch?
Bei rund 5,2 ct/kWh für maximal 36 Monate verliert die Volleinspeisung ihren bisherigen Vorteil weitgehend. Überschusseinspeisung mit hohem Eigenverbrauch ist unter den neuen Bedingungen fast immer die bessere Wahl.
Wie hoch fällt die geplante Einspeisegebühr aus?
Diskutiert wird ein Einstieg ab 2029 mit einer Pauschale von rund 100 Euro pro Jahr für private Einspeiser. Auch das ist bisher eine Konsultation der Bundesnetzagentur und kein geltendes Recht.




