Unabhängiges Vergleichs- und Ratgeberportal
Was Photovoltaik ab 2027 wirklich kostet: Baukostenzuschuss, Einspeisegebühr und 5,2 Cent

Was Photovoltaik ab 2027 wirklich kostet: Baukostenzuschuss, Einspeisegebühr und 5,2 Cent

PV-Ersparnis-Kurzrechner

Schätze in Sekunden, was deine Solaranlage jährlich erzeugt und einspart.

Erwarteter Jahresertrag
-
Geschätzte Ersparnis
-

Unverbindliche Schätzung auf Basis von Durchschnittswerten. Die tatsächlichen Werte hängen von Standort, Komponenten und Stromtarif ab.

PV-Ertragsrechner

Kurz gefasst (Stand Oktober 2026): Für neue Anlagen unter 25 kWp soll ab 2027 die feste Einspeisevergütung über 20 Jahre wegfallen. 36 Monate lang gibt es 5,2 ct/kWh, danach den Marktwert, und einspeisen darfst du höchstens die Hälfte der Anlagenleistung. Wer bis zum 31.12.2026 in Betrieb nimmt, behält die heutigen Regeln. Dazu kommt ein Baukostenzuschuss beim Netzanschluss von bis zu rund 1.000 Euro, und ab 2029 stehen Einspeise-Netzentgelte von etwa 100 Euro pro Jahr im Raum. Die Rechnung kippt dadurch nicht, sie verschiebt sich Richtung Eigenverbrauch. Wichtig: mehrere dieser Punkte sind noch Entwurf und können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.

Solarmodule unter blauem Himmel auf einem Hausdach
Foto: Parveen Khantwal / Pexels

Drei Baustellen auf einmal: was sich ab 2027 ändert

Wenn du dich gerade mit Photovoltaik beschäftigst, begegnen dir aktuell drei getrennte Vorhaben, die oft in einen Topf geworfen werden. Es lohnt sich, sie sauber auseinanderzuhalten, denn sie treffen dich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlicher Höhe.

Erstens das Netzanschlusspaket mit einem Baukostenzuschuss, zweitens die Überlegungen der Bundesnetzagentur zu Netzentgelten für Einspeiser, drittens der Umbau der Einspeisevergütung im EEG. Die Angaben zum Baukostenzuschuss und zu den Netzentgelten sind Stand August 2026, die zum EEG-Umbau Stand Oktober 2026. Teile davon stehen in Gesetzesentwürfen und sind noch nicht beschlossen.

Solarspeicher im Vergleich

Baukostenzuschuss: der neue Posten beim Netzanschluss

Bisher zahlen Betreiber kleiner Anlagen für den Netzanschluss praktisch nichts extra. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass Netzbetreiber auch von kleinen Erzeugungsanlagen einen Baukostenzuschuss verlangen dürfen. Für eine typische Einfamilienhausanlage werden Mehrkosten von bis zu rund 1.000 Euro genannt.

Der Punkt, der in der Praxis am meisten Wirkung entfaltet: Der Entwurf erlaubt einen Baukostenzuschuss ausdrücklich auch dann, wenn bereits ein Hausanschluss vorhanden ist. Bisher war das ein Argument dafür, dass beim Nachrüsten einer Anlage auf einem bestehenden Gebäude keine Anschlusskosten anfallen. Rechne also bei Projekten ab 2027 mit einem zusätzlichen vierstelligen Posten in der Angebotssumme und lass ihn dir im Angebot getrennt ausweisen.

Für eine typische 10-kWp-Anlage mit Installationskosten von etwa 13.000 bis 16.000 Euro sind das rund sechs bis acht Prozent Aufschlag. Das ist spürbar, kippt ein Projekt aber nicht allein. Die Preisunterschiede zwischen zwei Angeboten für dieselbe Anlage liegen in der Praxis oft höher als dieser Betrag.

Einspeise-Netzentgelte ab 2029: rund 100 Euro im Gespräch

Die Bundesnetzagentur diskutiert seit längerem, ob auch dezentrale Einspeiser einen Beitrag zu den Netzkosten leisten sollen. Im Gespräch ist ein Einstieg ab 2029 und für private Anlagen eine Pauschale in der Größenordnung von etwa 100 Euro pro Jahr statt einer kWh-genauen Abrechnung.

Das ist bislang eine Konsultation, kein Beschluss. Für deine Kalkulation heißt das: Wenn du eine Anlage über 20 Jahre rechnest, setze sicherheitshalber ab 2029 rund 100 Euro pro Jahr als laufenden Posten an. Bei einer 10-kWp-Anlage sind das etwa 1 ct pro eingespeister Kilowattstunde. Spürbar, aber kein Projektkiller. Wer viel selbst verbraucht, ist von dieser Pauschale relativ gesehen stärker betroffen, weil sie unabhängig von der eingespeisten Menge anfällt.

Einspeisevergütung 2027: 5,2 Cent statt 20 Jahre fester Satz

Der größte Hebel liegt bei der Vergütung selbst. Aktuell, also seit dem 1. August 2026, bekommst du für Überschusseinspeisung 7,70 ct/kWh und für Volleinspeisung 12,22 ct/kWh, jeweils 20 Jahre lang garantiert. Alle Sätze nach Anlagengröße findest du im Beitrag Einspeisevergütung 2026. Der Regierungsentwurf vom 29.07.2026 (Bundestag-Drucksache 21/7867) ersetzt dieses Modell ab 2027 für neue Anlagen unter 25 kWp. Nach einer Übergangszeit vermarktest du deinen Überschuss zum Marktwert, etwa über einen Direktvermarkter oder einen dynamischen Stromtarif.

So sieht das neue Modell nach dem Entwurf aus:

ZeitraumVergütung nach Entwurf
Monat 1 bis 36 nach InbetriebnahmeÜbergangszahlung 5,2 ct/kWh (bei Inbetriebnahme bis Ende Juli 2027, danach halbjährlich weniger)
ab Monat 37Direktvermarktung zum Marktwert, die ersten 48 Monate mit 1,5 ct/kWh Bonus. Alternativ Einspeisung ohne Vergütung
dauerhaftNeue Dachanlagen unter 100 kW speisen höchstens 50 % ihrer Leistung ein
Inbetriebnahme bis 31.12.20267,70 ct/kWh bzw. 12,22 ct/kWh, 20 Jahre fest

Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Die 2. und 3. Lesung im Bundestag ist vorläufig für den 15. und 16.10.2026 angesetzt, Änderungen sind möglich.

Wichtig für die Einordnung: Bestandsanlagen behalten ihre Konditionen. Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme, nicht das Datum der Bestellung. Wie stark negative Börsenpreise die Einspeisung zusätzlich dämpfen, haben wir im Beitrag zum Solarspitzengesetz beschrieben.

Was das für die Amortisation bedeutet

Jetzt zur eigentlichen Frage: Wie viel schlechter wird die Rechnung wirklich? Wir kalkulieren eine 10-kWp-Anlage mit 9.500 kWh Jahresertrag, 32 ct Strombezugspreis und einmal ohne, einmal mit 8-kWh-Speicher. Im neuen Szenario sind 1.000 Euro Baukostenzuschuss eingerechnet, die Einspeisung ist mit gemittelt 4 ct/kWh angesetzt, weil nach den 36 Monaten nur noch der Marktwert bleibt.

SzenarioInvestitionErtrag pro JahrAmortisation
10 kWp ohne Speicher, Regeln bis 202612.500 Eurorund 1.424 Eurorund 8,8 Jahre
10 kWp ohne Speicher, Regeln ab 202713.500 Eurorund 1.178 Eurorund 11,5 Jahre
10 kWp mit Speicher, Regeln bis 202618.500 Eurorund 2.232 Eurorund 8,3 Jahre
10 kWp mit Speicher, Regeln ab 202719.500 Eurorund 2.109 Eurorund 9,2 Jahre

Das Muster ist eindeutig. Ohne Speicher verlängert sich die Amortisation um fast drei Jahre, mit Speicher nur um knapp ein Jahr. Der Grund ist simpel: Wer 65 statt 30 Prozent seines Stroms selbst nutzt, hängt kaum noch an der Einspeisevergütung. Genau deshalb verschiebt sich der wirtschaftliche Schwerpunkt in Richtung Speicher und Lastverschiebung. Ob sich ein Akku für deine Konstellation rechnet, kannst du im Beitrag lohnt sich ein Batteriespeicher nachrechnen, und mit dem Amortisationsrechner mit deinen eigenen Zahlen durchspielen.

Praktisch heißt Eigenverbrauch steigern: Warmwasser über einen Heizstab mit PV-Überschuss erzeugen, das E-Auto über eine steuerbare Wallbox mit Überschussladen versorgen und größere Verbraucher über ein Energiemanagement in die Mittagsstunden legen. Geräte wie die go-e Charger Gemini 2.0 oder die EcoFlow PowerPulse 2 können Überschuss automatisch ins Auto schieben, ein Speichermodul wie das Sungrow SBR Premium 3,2 kWh lässt sich modular erweitern. Wer das E-Auto ohnehin nutzt, sollte außerdem bidirektionales Laden im Blick behalten, und beim Netzanschluss von Wallbox, Wärmepumpe und Speicher gelten die Regeln nach Paragraf 14a EnWG.

Und das Balkonkraftwerk?

Bei Steckersolargeräten ändert sich am wenigsten. Wer ein Balkonkraftwerk betreibt, meldet in der Regel keine Einspeisevergütung an, sondern verschenkt den Überschuss ohnehin. Die Wirtschaftlichkeit hängt hier praktisch vollständig am Eigenverbrauch, und der Baukostenzuschuss zielt auf gemeldete Erzeugungsanlagen mit Netzanschlussbegehren, nicht auf 800-Watt-Geräte an der Steckdose. Ein Balkonkraftwerk amortisiert sich weiterhin in etwa vier bis sechs Jahren.

Jetzt bauen oder warten?

Die Stichtagslogik ist unaufgeregt und klar. Maßgeblich ist die Inbetriebnahme. Wer seine Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, fällt vollständig unter die heutigen Regeln, also 20 Jahre feste Vergütung und kein Baukostenzuschuss.

Ob dein Zeitplan bis zum 31.12.2026 noch reicht und wie viel Euro der Stichtag für deine Anlage wert ist, rechnet dir unser PV-Stichtag-Check aus.

Daraus folgt: Wenn du ohnehin in den nächsten Monaten bauen wolltest, ist Vorziehen finanziell sinnvoll. Plane dabei realistisch. Zwischen Auftrag, Netzanmeldung, Montage und Zählersetzung liegen je nach Region mehrere Monate. Ein Auftrag im Herbst 2026 mit fest zugesagtem Inbetriebnahmetermin ist noch machbar, ein Start im November wird knapp.

Wenn du dagegen erst 2027 oder später baust, ist das kein Grund, das Projekt zu begraben. Die Anlage rechnet sich weiterhin, nur eben über den Eigenverbrauch statt über die Einspeisung. Dimensioniere die Anlage dann etwas näher am eigenen Verbrauch, plane den Speicher von Anfang an mit ein und achte auf ein Energiemanagement, das mit dynamischen Tarifen umgehen kann. Überstürzte Entscheidungen unter Zeitdruck kosten in der Regel mehr, als der Vergütungsunterschied bringt.

Fazit: sachlich rechnen statt aufregen

Baukostenzuschuss, Übergangszahlung und ein mögliches Einspeise-Netzentgelt verteuern Photovoltaik spürbar, aber sie machen sie nicht unwirtschaftlich. Eine 10-kWp-Anlage mit Speicher bleibt in unserer Modellrechnung auch nach der Umstellung bei gut neun Jahren Amortisation, bei 25 Jahren und mehr erwarteter Lebensdauer. Wer bis zum 31.12.2026 in Betrieb nehmen kann, sollte das tun. Wer später baut, plant von vornherein auf Eigenverbrauch, also mit Speicher, Wärme und Ladeinfrastruktur. Wer noch am Anfang steht, findet über den Anlagen-Wizard die passende Auslegung. Da Teile der Regelungen noch Entwurf sind, lohnt kurz vor der Beauftragung ein Blick auf den Stand.

Unsere meistgekauften Solarprodukte

Häufige Fragen

Verliere ich meine bestehende Einspeisevergütung?

Nein. Der Entwurf gilt für Neuanlagen ab dem jeweiligen Stichtag. Bestandsanlagen behalten ihre 20-jährige Vergütung zu den Konditionen des Inbetriebnahmejahres.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung ab 2027?

Nach dem Regierungsentwurf bekommen neue Anlagen unter 25 kWp ab 2027 keine feste Vergütung für 20 Jahre mehr. Stattdessen gibt es 36 Monate lang 5,2 ct/kWh Übergangszahlung, danach den Marktwert über einen Direktvermarkter, in den ersten 48 Monaten mit 1,5 ct/kWh Bonus. Für Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 gelten weiter 7,70 ct/kWh bei Überschuss- und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung.

Soll ich meine Anlage noch 2026 in Betrieb nehmen?

Wenn das Projekt ohnehin ansteht, ja. Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme, nicht der Bestellung. Für Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 gelten die heutigen Sätze 20 Jahre lang. Netzanschluss und Zählerwechsel müssen dafür nach gängiger Auslegung noch nicht fertig sein.

Lohnt sich Photovoltaik ab 2027 überhaupt noch?

Ja, sofern der Eigenverbrauch hoch ist. In unserer Modellrechnung verlängert sich die Amortisation einer 10-kWp-Anlage ohne Speicher von rund 8,8 auf etwa 11,5 Jahre, mit Speicher nur von 8,3 auf 9,2 Jahre.

Was ist der Baukostenzuschuss bei einer PV-Anlage?

Der Baukostenzuschuss ist ein einmaliger Beitrag an den Netzbetreiber für die bereitgestellte Netzkapazität. Nach dem Entwurf des Netzanschlusspakets soll er künftig auch bei bestehenden Hausanschlüssen erhoben werden können, für Kleinanlagen sind bis zu rund 1.000 Euro im Gespräch (Stand: August 2026).

Ist der Baukostenzuschuss schon beschlossen?

Stand August 2026 nein. Es handelt sich um einen Entwurf im Gesetzgebungsverfahren. Höhe und Anwendungsbereich können sich noch ändern, deshalb solltest du den Posten in Angeboten separat ausweisen lassen.

Lohnt sich Volleinspeisung ab 2027 noch?

Bei rund 5,2 ct/kWh für maximal 36 Monate verliert die Volleinspeisung ihren bisherigen Vorteil weitgehend. Überschusseinspeisung mit hohem Eigenverbrauch ist unter den neuen Bedingungen fast immer die bessere Wahl.

Wie hoch fällt die geplante Einspeisegebühr aus?

Diskutiert wird ein Einstieg ab 2029 mit einer Pauschale von rund 100 Euro pro Jahr für private Einspeiser. Auch das ist bisher eine Konsultation der Bundesnetzagentur und kein geltendes Recht.

Das könnte dich auch interessieren

Solaranlage-Tipps
Angebot finden
Vergleich (0)