Bund § 12 Abs. 3 UStG
0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik
- Anbieter
- Bundesministerium der Finanzen
- Förderhöhe
- 0 % MwSt auf Lieferung und Installation
- Gilt für
- PV-Anlage, Balkonkraftwerk, Stromspeicher
Für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen, wesentlichen Komponenten und Speichern gilt bundesweit der Nullsteuersatz. Bei Anlagen bis 30 kWp greift die gesetzliche Vereinfachungsregel.
Hinweis: Förderprogramme ändern sich häufig - prüfe vor dem Antrag immer die offizielle Programm-Seite.
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Als Mieter empfehlen wir ein Balkonkraftwerk, weil es ohne Dach und ohne Umbau auskommt.
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