MV Balkonkraftwerk 2026: bis 500 Euro Zuschuss für Mieter mit Solar für alle
Inhaltsverzeichnis
Auf einen Blick
- 500 Euro Zuschuss pro Balkonkraftwerk für Mieter mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern - ausgezahlt vom Land über das Programm "Solar für alle".
- Kein harter Stichtag: Anders als in Sachsen läuft das MV-Programm 2026 nicht aus. Das Kontingent für Mieter ist weiterhin offen.
- Voraussetzungen: Mietverhältnis in MV, Anschluss in der eigenen Wohnung, Marktstammdatenregister-Anmeldung.
- Besonderheit: Bei "Solar für alle" gilt - erst kaufen, dann Antrag. Der eigentliche Anschluss zählt als Vorhabensbeginn.
- Kombinierbar mit 0 % Mehrwertsteuer auf Module und Wechselrichter - der effektive Eigenanteil sinkt damit auf 50 bis 200 Euro.
Mecklenburg-Vorpommern fördert 2026 weiter aktiv: Mieter mit Hauptwohnsitz im Land bekommen über das Programm "Solar für alle" einen Zuschuss von bis zu 500 Euro für ein Balkonkraftwerk. Anders als in Sachsen, wo das vergleichbare Mieter-Programm am 30.06.2026 ausläuft, ist MV nach aktuellem Stand bis auf Weiteres geöffnet und das Mittel-Kontingent reicht laut Land "für einen längeren Zeitraum". Wer in MV zur Miete wohnt, sollte sich den Zuschuss diesen Sommer holen.
Was MV konkret zahlt
Das Programm "Solar für alle" fördert seit 2024 die Anschaffung von steckerfertigen PV-Anlagen (sogenannte Balkonkraftwerke) für Privatpersonen in MV. Die Förderbedingungen 2026:
- Förderhöhe: bis 500 Euro pro Wohneinheit und antragstellender Person.
- Zielgruppe 2026: Aktuell antragsberechtigt sind ausschließlich Mieter. Das Eigentümer-Kontingent ist bereits ausgeschöpft.
- Förderfähige Hardware: steckerfertige PV-Anlagen mit maximal 800 Watt Wechselrichter-Leistung (entspricht dem Solarpaket-I-Standard).
- Förderfähige Kosten: Module, Wechselrichter, Halterung, Verkabelung, Anschluss-Hardware - der gesamte Kaufpreis des Sets ist erstattbar, sofern er die 500-Euro-Grenze nicht überschreitet.
- Antragsweg: über das Landesportal von Mecklenburg-Vorpommern (regierung-mv.de).
Die Förderung ist eine Pauschale - sie hängt nicht von der konkreten Modulleistung oder vom Hersteller ab. Solange das Set die formalen Voraussetzungen erfüllt (800 W Wechselrichter, MaStR-Anmeldung, gültige Rechnung), zahlt das Land den vollen Förderbetrag.
Voraussetzungen für den Antrag
Die Voraussetzungen sind absichtlich einfach gehalten, damit das Programm wirklich für Mieter zugänglich ist:
- Hauptwohnsitz Mecklenburg-Vorpommern: Du musst mit Hauptwohnsitz in MV gemeldet sein. Nebenwohnsitze zählen nicht.
- Mietverhältnis: Mietvertrag oder Mieterbescheinigung als Nachweis. Eigentümer sind 2026 nicht mehr antragsberechtigt (Kontingent erschöpft).
- Eigene Wohnung: Der Anschluss des Balkonkraftwerks muss in der eigenen, gemeldeten Wohnung erfolgen.
- MaStR-Anmeldung: Die Anlage muss im Marktstammdatenregister registriert sein. MaStR-Nummer wird im Antrag eingetragen.
- Kaufrechnung: Datierte Rechnung mit Hardware-Liste und ausgewiesener Mehrwertsteuer (0 Prozent auf die Solar-Komponenten).
Eine Vermieterzustimmung ist seit dem Solarpaket I bundesweit nicht mehr zwingend erforderlich - Balkonkraftwerke zählen zu den privilegierten baulichen Veränderungen. Eine schriftliche Information an den Vermieter ist trotzdem Pflicht. Für den MV-Antrag spielt die Zustimmung des Vermieters keine direkte Rolle, du brauchst nur den Nachweis deines Mietverhältnisses.
Antragsablauf - Schritt für Schritt
Der Antrag ist vollständig digital. Plane realistisch eine halbe Stunde ein, wenn alle Unterlagen vorliegen.
1. Balkonkraftwerk bestellen
Wähle ein Set mit maximal 800 Watt Wechselrichter-Leistung. Die Modulleistung selbst darf höher liegen (bis 2.000 Watt). Achte auf eine echte Rechnung mit Datum, Hardware-Liste und 0-Prozent-Mehrwertsteuer auf die Solar-Komponenten. Aktuelle Sets vergleichst du in unserer Balkonkraftwerk-Übersicht.
2. Marktstammdatenregister-Anmeldung
Auf marktstammdatenregister.de die Anlage registrieren. Du brauchst nur Hersteller, Modell, kWp-Leistung und Anschluss-Adresse. Registrierung dauert 10 bis 20 Minuten und ist seit dem Solarpaket I kostenlos und vereinfacht. Die MaStR-Nummer brauchst du für den MV-Antrag.
3. MV-Förderportal aufrufen
Auf regierung-mv.de findest du das Förderportal für "Solar für alle". Login per BundID oder direkter Portal-Registrierung. Auswahl: "Energie & Klima" -> "Solar für alle - Balkonkraftwerk-Förderung".
4. Unterlagen hochladen
- Kaufrechnung (PDF, datiert)
- Mietvertrag oder Mieterbescheinigung
- Meldebescheinigung mit Hauptwohnsitz MV
- MaStR-Nummer (Eingabefeld)
- Kontoverbindung für die Auszahlung
5. Antrag absenden und auf Bewilligung warten
Nach Eingang prüft das Landesamt die Unterlagen. Die typische Bearbeitungszeit liegt bei drei bis sechs Wochen. Die Auszahlung erfolgt nach Bewilligung direkt auf das angegebene Konto - keine Zwischenschritte über Vermieter oder Installateur.
Vergleich mit anderen Bundesländern
MV ist 2026 eines von wenigen Bundesländern, das aktiv Balkonkraftwerke für Mieter fördert. Der direkte Vergleich:
| Bundesland | Förderhöhe | Status Mitte 2026 |
|---|---|---|
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 500 Euro | aktiv, Kontingent reicht |
| Sachsen (SAB) | 300 Euro | läuft am 30.06.2026 aus |
| Berlin | nur über SolarPLUS S (Eigenheim) | für Mieter nicht direkt zugänglich |
| NRW | kein eigenes Mieter-Programm | nur kommunal (z.B. Aachen, Köln) |
| Andere | kein Landesprogramm für Mieter-Balkonkraftwerke | nur Bund (0 % MwSt) + Kommune |
Wer in MV wohnt, hat aktuell den planungssichersten Zugriff auf eine Landes-Pauschale - kein harter Stichtag, kein erschöpftes Kontingent, kein Konkurrenzkampf um knappe Mittel wie in Sachsen.
Wie sich der Stack rechnet
Konkretes Beispiel für ein typisches 800-Watt-Set in Schwerin oder Rostock:
| Position | Betrag |
|---|---|
| 800-W-Komplettset (2 Module + Wechselrichter + Halterung) | 550 Euro |
| MV-Zuschuss "Solar für alle" | -500 Euro |
| 0 % Mehrwertsteuer (bereits in Listenpreis enthalten) | 0 Euro Mehrkosten |
| Effektiver Eigenanteil | 50 Euro |
Bei einem 800-Watt-Set, das pro Jahr etwa 600 bis 800 kWh Strom produziert, amortisiert sich diese Investition bei aktuellen Strompreisen (35 ct/kWh) in unter einem halben Jahr - schneller geht es bei keiner anderen Solar-Investition. Voraussetzung: einigermaßen sonniger Balkon, idealerweise Ost-, Süd- oder Westausrichtung. Verschattete Nordbalkone lohnen kaum.
Wann sich der Aufwand lohnt - und wann nicht
Klar lohnt sich der Aufwand, wenn:
- du in MV zur Miete wohnst und einen Balkon, eine Terrasse oder eine Außenfläche hast
- die Ausrichtung Ost über Süd bis West ist (Nord kaum)
- du tagsüber zu Hause bist (Homeoffice, Schichtarbeit) oder Geräte zeitgesteuert laufen lassen kannst
- du langfristig in der Wohnung bleibst (Anlage muss am Förderstandort bleiben)
Weniger sinnvoll, wenn:
- du in den nächsten 12 Monaten umziehen willst
- der Balkon stark verschattet ist (Baum, Nachbargebäude)
- du tagsüber kaum zu Hause bist und keinen Speicher willst
Wer einen Speicher dazu nimmt, kann den Eigenverbrauchsanteil von typisch 30 auf 70 Prozent erhöhen - die Speicher selbst werden vom MV-Programm aber nicht extra gefördert. Vergleichbare Programme bietet der bundesweite Stack: 0 Prozent Mehrwertsteuer gilt auch für Steckersolar-Speicher.
Was nach Anschluss zu tun ist
Sobald das Balkonkraftwerk angeschlossen und in Betrieb ist:
- Vermieter informieren (schriftlich, formlos) - Pflicht seit dem Solarpaket I.
- MaStR-Status prüfen: Die Anlage muss als "in Betrieb" eingetragen sein. Falls nicht, im MaStR aktualisieren.
- Verwendungsnachweis (falls vom Land verlangt): Manche Anträge erfordern nach Bewilligung noch einen Nachweis der Installation. Steht im Bewilligungsbescheid.
Wer mehr aus seinem Steckersolar holen will, findet weitere Tipps im Ratgeber Balkonkraftwerk anmelden 2026 sowie in unserem Balkonkraftwerk-Test 2026.
Häufige Fragen
Bekomme ich die 500 Euro auch, wenn meine Anlage weniger gekostet hat?
Nein. Die 500 Euro sind eine Obergrenze, gefördert wird der tatsächliche Kaufpreis. Bei einem 350-Euro-Set bekommst du also 350 Euro. Bei einem 700-Euro-Set bekommst du die volle Pauschale von 500 Euro - die 200 Euro Mehrkosten trägst du selbst.
Was ist, wenn ich Eigentümer bin?
2026 ist das Eigentümer-Kontingent bei "Solar für alle" ausgeschöpft. Eigentümer können den Zuschuss aktuell nicht mehr beantragen. Eine Wiedereröffnung des Eigentümer-Topfes ist nicht in Sicht. Eigentümer profitieren weiter vom Bundes-Stack (0 % MwSt) und in einigen Großstädten von kommunalen Töpfen.
Muss ich vor der Bestellung den Antrag stellen?
Nein, "Solar für alle" funktioniert nach dem Prinzip "erst kaufen, dann Antrag". Du bestellst das Balkonkraftwerk regulär, schließt es an und reichst danach den Antrag mit Rechnung und MaStR-Nummer ein. Wichtig: Der Anschluss zählt als Vorhabensbeginn - vor dem ersten Strom sollte der Antrag aber idealerweise vorbereitet sein.
Bekomme ich den Zuschuss auch, wenn mein Vermieter ablehnt?
Seit dem Solarpaket I dürfen Vermieter Balkonkraftwerke in der Regel nicht mehr grundlos verbieten - sie sind privilegierte bauliche Veränderungen. In Ausnahmefällen (Denkmalschutz, Brandschutz) kann eine Ablehnung gerechtfertigt sein. Wenn die Anbringung rechtlich erlaubt ist und du angebracht hast, ist der Förderantrag trotzdem möglich.
Kann ich mehrere Balkonkraftwerke pro Wohneinheit fördern lassen?
Nein. Die Förderung ist auf 500 Euro pro Wohneinheit und antragstellender Person begrenzt. Mehrfachanträge für dieselbe Wohnung sind nicht zulässig. In einer Wohngemeinschaft kann theoretisch jede dort gemeldete Person einen eigenen Antrag stellen, wenn jede Person ein eigenes Set anschafft - die Förderstelle prüft hier aber genau.





