SolarPLUS Berlin 2026: kWp-Pauschale ersetzt EnergiespeicherPLUS
Inhaltsverzeichnis
Auf einen Blick
- SolarPLUS Berlin wurde Anfang 2026 grundlegend umgebaut. Seit 1. Februar 2026 ersetzt eine kWp-Pauschale das früher eigenständige EnergiespeicherPLUS-Programm.
- Speicher bleibt Pflicht, die Speichergröße selbst beeinflusst die Förderhöhe aber nicht mehr - berechnet wird nur noch nach kWp der PV-Anlage.
- SolarPLUS S (Eigenheime): Pauschale 500 Euro (ab 2 kWp) bis 4.750 Euro (ab 19 kWp).
- SolarPLUS L (Mehrfamilien-, Gewerbe-, öffentliche Gebäude): bis 30.000 Euro pro Vorhaben.
- Topf 2026: 13 Mio. Euro, Anträge digital seit 08.01.2026 über die IBB Business Team GmbH.
Wer in Berlin 2026 eine Photovoltaikanlage mit Speicher plant, sollte den Antrag jetzt anders rechnen als noch 2025. Mit der neuen SolarPLUS-Förderrichtlinie ist das Berliner Landesförderprogramm Anfang 2026 strukturell umgebaut worden: Der frühere kWh-Bonus für Stromspeicher (EnergiespeicherPLUS, 300 Euro pro Kilowattstunde) ist abgeschafft. An seine Stelle tritt eine kWp-Pauschale, die sich allein an der Leistung der PV-Anlage orientiert. Für viele Haushalte heißt das: einfacher kalkulieren, oft etwa gleich viel Geld - aber nicht für alle.
Was sich konkret geändert hat
SolarPLUS war 2025 ein zweigeteiltes Programm: Es gab einen Zuschuss für PV-Anlagen plus einen separaten, zusätzlich auszahlbaren Kilowattstunden-Bonus für Stromspeicher. Wer einen großen Speicher anschaffte, konnte die Förderung dadurch spürbar nach oben skalieren. Seit dem 01.02.2026 ist diese Mechanik gestrichen. Der Senat hat das Programm in einer neuen Förderrichtlinie vereinfacht:
- Es gibt nur noch eine pauschale Auszahlung pro Antrag, gestaffelt nach der installierten PV-Leistung in kWp.
- Ein Speicher ist Pflicht, aber die Speichergröße selbst zählt nicht mehr.
- Die Zählerschrank-Pauschale (Modernisierung des Zählerplatzes auf eMS-konforme Technik) und die Förderung für denkmalgerechte PV-Anlagen bleiben weiterhin Bestandteil von SolarPLUS.
Für Antragstellende ist die neue Logik schneller durchgerechnet, aber sie verändert die Wirtschaftlichkeit insbesondere bei sehr großen oder sehr kleinen Speichern. Mehr Details zu allen Berliner und bundesweiten Förderbausteinen findest du in unserem ausführlichen Hub-Artikel Solaranlage-Förderung Berlin 2026.
SolarPLUS S: kWp-Pauschale für Eigenheime
Das Programm SolarPLUS S richtet sich an private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern. Der Zuschuss ist von der PV-Leistung abhängig - mit Speicher als Voraussetzung. Die wichtigsten Staffeln im Überblick:
| PV-Leistung | Pauschale 2026 | Beispiel |
|---|---|---|
| ab 2 kWp | 500 Euro | kleines Reihenhaus mit Süd-Modulbänken |
| ab 5 kWp | 1.250 Euro | Standard-EFH mit kompaktem Dach |
| ab 9 kWp | 2.250 Euro | typische Familienhaus-Anlage |
| ab 12 kWp | 3.000 Euro | EFH mit Wärmepumpe und E-Auto |
| ab 19 kWp | 4.750 Euro | großes Dach, maximaler PV-Ausbau |
Die genauen Zwischenstufen veröffentlicht die IBB Business Team GmbH in der Förderrichtlinie. Maßgeblich für die Einstufung ist die im Marktstammdatenregister angemeldete Bruttoleistung. Wichtig: Auch SolarPLUS S erfordert weiterhin einen Speicher - ohne Speicher gibt es keinen Zuschuss. Es gibt aber keine Mindest-kWh und kein Modell-Verzeichnis mehr.
SolarPLUS L: bis 30.000 Euro für MFH und Gewerbe
SolarPLUS L bedient den größeren Markt: Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte, Vereinsgebäude und nicht-wohnliche Bauten in öffentlicher Hand. Die Pauschalen sind höher, das Antragsverfahren etwas formaler - Brandschutznachweis, Mieterstrom-Optionen und teils statische Bestätigungen können dazukommen. Maximal 30.000 Euro pro Vorhaben sind möglich.
Für Eigentümergemeinschaften kann sich der L-Pfad rechnen, wenn das gesamte Dach plus zentraler Speicher als Gemeinschaftsanlage ausgelegt wird. Eine Mieterstrom-Kombination ist möglich - in diesem Fall lohnt sich die Beratung beim IBB Business Team direkt.
Wer profitiert - wer nicht
Die neue Mechanik verschiebt das Förder-Profil. Drei Haushaltstypen sehen das in der Praxis sofort:
- Klein-PV mit großem Speicher (ungünstiger): Wer 2025 eine 4-kWp-Anlage mit 15-kWh-Speicher plante, kassierte über EnergiespeicherPLUS bis zu 4.500 Euro extra. 2026 sind es nur noch rund 1.000 Euro pauschal - der Anreiz für überdimensionierte Speicher fällt weg.
- Standard-PV (ähnlich): Ein typisches EFH mit 9 kWp und 8 kWh Speicher bekam 2025 ca. 2.250 Euro PV-Förderung plus 2.400 Euro Speicher-Bonus - 2026 zahlt SolarPLUS rund 2.250 Euro pauschal. Spürbar weniger, dafür einfacher kalkuliert.
- Groß-PV mit kleinem Speicher (besser): 18-kWp-Anlage mit nur 5-kWh-Speicher? 2025 niedriger Speicher-Bonus, 2026 die volle kWp-Pauschale von 4.500 Euro - ein klarer Vorteil.
Faustregel: Wer den Speicher 2026 vor allem als Pflichtbaustein einplant und die PV maximal ausreizt, gewinnt durch das neue Modell. Wer den Speicher als Hauptinvestition sieht und die PV klein dimensioniert, verliert.
Rechenbeispiel: 9 kWp + 8 kWh Speicher
Ein konkreter Vergleich für ein Berliner Reihenhaus, Stand Juni 2026:
| Position | Modell 2025 (SolarPLUS + EnergiespeicherPLUS) | Modell 2026 (SolarPLUS S) |
|---|---|---|
| PV-Pauschale | ~ 2.250 Euro | 2.250 Euro |
| Speicher-Bonus (300 Euro/kWh, 8 kWh) | 2.400 Euro | entfällt |
| Zwischensumme | ~ 4.650 Euro | 2.250 Euro |
| Plus Zählerschrank-Pauschale | optional | optional, weiterhin förderfähig |
| Effektiver Zuschuss | ca. 4.650 Euro | ca. 2.250 Euro |
Der direkte Förderverlust durch den Wegfall des kWh-Bonus liegt in diesem Standard-Szenario bei rund 2.400 Euro. Das ist kein Argument gegen den Speicher - Eigenverbrauchsquoten von 60 bis 70 Prozent rechnen sich auch ohne Bonus -, aber die Investitionsrechnung verschiebt sich. Wer den passenden Speicher noch sucht, findet die aktuellen Modelle in der Speicher-Übersicht.
So funktioniert der Antrag 2026
Anträge sind seit dem 08.01.2026 digital über das Online-Portal der IBB Business Team GmbH möglich. Der Antragsweg ist kompakt:
- Vor Auftragserteilung beim Installateur den Antrag im IBB-Portal stellen. Es muss noch nichts gekauft sein - ein Angebot reicht.
- Angebotsunterlagen, technische Daten der PV-Anlage und des Speichers sowie der geplante Termin werden hochgeladen.
- Nach Bewilligung darf die Anlage gebaut werden.
- Nach Inbetriebnahme: Verwendungsnachweis mit Rechnung, MaStR-Anmeldung und Inbetriebnahmeprotokoll.
- Auszahlung der Pauschale - inkl. eventueller Zählerschrank-Pauschale - innerhalb weniger Wochen.
Der Topf für 2026 ist mit 13 Mio. Euro ausgestattet. Erfahrungsgemäß wird das Volumen jährlich ausgeschöpft - wer plant, sollte den Antrag also nicht in den letzten Wochen des Jahres stellen. Bei Unsicherheit über die richtige Anlagengröße hilft der Förder-Finder oder der Solaranlage-Wizard.
Was bleibt, was wegfällt
Damit du es kompakt im Kopf hast:
- Bleibt: Zuschuss für PV-Anlagen (jetzt pauschal nach kWp), Zählerschrank-Pauschale, Denkmal-Förderung, Mieterstrom über SolarPLUS L.
- Bleibt mit anderer Rolle: Stromspeicher (jetzt nur noch Pflichtbaustein, kein eigener Bonus mehr).
- Weggefallen: EnergiespeicherPLUS-Bonus (300 Euro pro kWh), getrennter Speicher-Antrag.
Der Bund ergänzt die Berliner Landesförderung wie bisher: 0 Prozent Mehrwertsteuer auf PV und Speicher, KfW 270 als zinsgünstiges Darlehen, EEG-Einspeisevergütung. Im Förder-Stack für Berliner Haushalte ist SolarPLUS S 2026 weiterhin der zentrale Landesbaustein - nur klarer und schlanker als zuvor. Offizielle Details und die volle Förderrichtlinie findest du auf ibb-business-team.de.
Häufige Fragen
Kann ich SolarPLUS 2026 auch ohne Speicher beantragen?
Nein. Ein Speicher ist Voraussetzung für den Zuschuss in SolarPLUS S und SolarPLUS L. Die Speichergröße selbst zählt aber nicht mehr für die Förderhöhe - es muss nur ein angemeldeter Speicher vorhanden sein.
Was ist mit Bestandsanlagen aus 2025?
Wer 2025 nach der alten Richtlinie SolarPLUS + EnergiespeicherPLUS beantragt und bewilligt bekommen hat, wickelt diesen Antrag nach der alten Mechanik ab. Neue Anträge ab Bewilligung 2026 laufen ausschließlich nach der neuen Pauschalregelung.
Kann ich SolarPLUS mit der KfW 270 kombinieren?
Ja. Die KfW 270 ist ein Bundes-Förderkredit, der unabhängig von der Landesförderung gewährt wird. Du kannst beide Bausteine kombinieren. Bei größeren Anlagen lohnt sich zusätzlich der Zinsvergleich mit Hausbank-Modernisierungskrediten.
Bin ich als Mieter antragsberechtigt?
SolarPLUS S richtet sich an Eigentümer. Mieter können in Berlin nicht direkt SolarPLUS beziehen. Über SolarPLUS L kann eine Eigentümergemeinschaft oder ein Vermieter aber Mieterstrom-Modelle realisieren. Für Mieter mit Balkon ist außerdem die Solarpaket-I-Regelung interessant: Balkonkraftwerke sind in Berlin als privilegierte bauliche Veränderung erlaubt.
Bis wann gilt die neue Richtlinie?
Die aktuelle Förderrichtlinie ist bis Ende 2026 ausgeschrieben und an das Topf-Volumen von 13 Mio. Euro gekoppelt. Bei vorzeitiger Ausschöpfung schließt das Portal. Ob 2027 eine neue Förderrunde folgt, entscheidet der Berliner Senat in der zweiten Jahreshälfte 2026.






