Was Photovoltaik ab 2027 wirklich kostet: Baukostenzuschuss, Einspeisegebühr und 5,2 Cent
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PV-ErtragsrechnerInhaltsverzeichnis
Auf einen Blick
- Ab 2027 soll es laut Referentenentwurf statt 20 Jahren fester Einspeisevergütung nur noch eine Übergangszahlung von rund 5,2 ct/kWh für maximal 36 Monate geben.
- Aktuell gelten noch 7,70 ct/kWh bei Überschusseinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung (Bundesnetzagentur, Stand: August 2026).
- Das geplante Netzanschlusspaket erlaubt Baukostenzuschüsse auch bei bestehenden Hausanschlüssen. Für Kleinanlagen stehen bis zu rund 1.000 Euro Mehrkosten im Raum.
- Die Bundesnetzagentur diskutiert Einspeise-Netzentgelte für private Anlagen ab 2029, genannt wird eine Pauschale von etwa 100 Euro pro Jahr.
- Die Rechnung kippt nicht, sie verschiebt sich: Der Gewinn entsteht künftig über den Eigenverbrauch, nicht über die Einspeisung.
Der Baukostenzuschuss ist ein einmaliger Beitrag, den ein Netzbetreiber für die Bereitstellung von Netzkapazität am Anschlusspunkt erheben darf. Bisher betraf das vor allem Neuanschlüsse und größere Leistungen. Der Entwurf des Netzanschlusspakets sieht vor, dass er auch bei bestehenden Hausanschlüssen fällig werden kann, wenn eine Erzeugungsanlage nachgerüstet wird. Zusammen mit dem geplanten EEG-Umbau und den Überlegungen zu Einspeise-Netzentgelten ergibt das ein neues Bild für jeden, der 2027 oder später bauen will. Wichtig vorab: Ein Teil dieser Punkte ist Stand August 2026 noch Entwurf.
Der EEG-Umbau: von 20 Jahren auf 36 Monate
Kernstück der geplanten Novelle ist der Wechsel von der langfristigen Vergütungsgarantie zu einer kurzen Anschubfinanzierung. Statt 20 Jahren fester Vergütung soll es für neue Anlagen eine Übergangszahlung von rund 5,2 ct/kWh geben, befristet auf maximal 36 Monate. Danach vermarktet die Anlage ihren Überschuss zu Marktpreisen, über einen Direktvermarkter oder ein Tarifmodell des Lieferanten.
Die Umstellung ist nach Anlagengröße gestaffelt: 2027 unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 unter 7 kW. Wer heute baut, fällt noch unter die bekannten Sätze. Wie die aktuelle Systematik funktioniert, steht im Beitrag zur Einspeisevergütung 2026 sowie in der Übersicht zum EEG 2026.
Baukostenzuschuss: bis rund 1.000 Euro mehr
Das Netzanschlusspaket soll die Kosten des Netzausbaus verursachungsgerechter verteilen. Für private Bauherren heißt das: Der Netzbetreiber kann einen Baukostenzuschuss auch dann verlangen, wenn der Hausanschluss längst existiert und nur eine PV-Anlage hinzukommt. Für Kleinanlagen liegen die diskutierten Beträge bei bis zu rund 1.000 Euro einmalig.
Für eine typische 10-kWp-Anlage mit Installationskosten von etwa 13.000 bis 16.000 Euro sind das rund sechs bis acht Prozent Aufschlag. Das ist spürbar, kippt ein Projekt aber nicht allein. Die Preisunterschiede zwischen zwei Angeboten für dieselbe Anlage liegen in der Praxis oft höher als dieser Betrag.
Einspeise-Netzentgelte ab 2029: der dritte Baustein
Parallel prüft die Bundesnetzagentur, ob auch einspeisende Anlagen an den Netzkosten beteiligt werden. Für private Betreiber ist eine Pauschale von etwa 100 Euro pro Jahr im Gespräch, frühestens ab 2029. Beschlossen ist nichts, die Konsultation läuft. Bei einer 10-kWp-Anlage entspräche das rund 1,0 bis 1,3 ct je eingespeister Kilowattstunde.
Die Regel wirkt in dieselbe Richtung wie die beiden anderen: Sie verteuert die Einspeisung und macht den Eigenverbrauch relativ attraktiver. Wie stark das ins Gewicht fällt, hängt an der Eigenverbrauchsquote, siehe dazu Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung.
Amortisation vorher und nachher: die Zahlen
Rechnen wir es für eine 10-kWp-Anlage in Süddeutschland mit rund 9.500 kWh Jahresertrag durch. Angenommen: 4.500 kWh Haushaltsverbrauch, 33 ct/kWh Arbeitspreis, 14.000 Euro Investition ohne Speicher und 21.000 Euro mit 10 kWh Speicher. Gerundete Modellrechnung, Stand: August 2026.
| Szenario | Eigenverbrauch | Ersparnis + Erlös pro Jahr | Amortisation |
|---|---|---|---|
| 10 kWp ohne Speicher, Anschluss 2026 | ca. 30 % (2.850 kWh) | ca. 941 + 512 = 1.453 Euro | ca. 9,6 Jahre |
| 10 kWp ohne Speicher, Anschluss 2027 | ca. 30 % (2.850 kWh) | ca. 941 + 346 = 1.287 Euro | ca. 11,7 Jahre |
| 10 kWp mit 10 kWh Speicher, Anschluss 2026 | ca. 65 % (6.175 kWh) | ca. 2.038 + 256 = 2.294 Euro | ca. 9,2 Jahre |
| 10 kWp mit 10 kWh Speicher, Anschluss 2027 | ca. 65 % (6.175 kWh) | ca. 2.038 + 173 = 2.211 Euro | ca. 9,5 Jahre |
Was die Tabelle zeigt
Ohne Speicher kostet der Wechsel rund zwei Jahre zusätzliche Amortisationszeit, weil ein großer Teil des Ertrags über die Einspeisung verwertet wird. Mit Speicher sind es nur etwa drei Monate, denn dort trägt die Einspeisung ohnehin nur einen kleinen Anteil zum Ergebnis bei. Mit dem Baukostenzuschuss von 1.000 Euro kommen bei der Speicher-Variante rund fünf Monate dazu. Von einem Ende der Wirtschaftlichkeit kann also keine Rede sein, wohl aber von einer Verschiebung der Prioritäten. Wer die Zahlen mit den eigenen Verbrauchswerten nachrechnen möchte, nutzt am besten den Amortisationsrechner.
Und das Balkonkraftwerk?
Balkonkraftwerke sind von der Debatte am wenigsten betroffen. Sie speisen im Regelfall kaum Überschuss ein, und liegen unterhalb der diskutierten Schwellen. Wer ein Balkonkraftwerk mit Speicher betreibt, erreicht Eigenverbrauchsquoten von 80 Prozent und mehr und rechnet praktisch ausschließlich gegen den eigenen Arbeitspreis. Die typische Amortisation von vier bis sechs Jahren bleibt nahezu unberührt. Details im Balkonkraftwerk-Rechner.
Jetzt bauen oder warten?
Die Stichtagslogik ist einfach: Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme beziehungsweise des Netzanschlusses, nicht das Datum der Bestellung oder der Vertragsunterschrift. Daraus folgen drei klare Fälle.
- Anlage soll ohnehin 2026 ans Netz: zügig umsetzen. Die aktuellen 7,70 beziehungsweise 12,22 ct/kWh sind für 20 Jahre gesichert, der Baukostenzuschuss greift noch nicht.
- Projekt steht Anfang 2027 an: prüfen, ob der Netzanschluss realistisch noch vorgezogen werden kann. Planung, Anmeldung und Zählerwechsel brauchen erfahrungsgemäß mehrere Monate Vorlauf.
- Bau erst 2028 oder später möglich: nicht auf bessere Bedingungen warten. Stattdessen von Anfang an auf hohen Eigenverbrauch auslegen, also Speicher, Wärme und Ladeinfrastruktur mitdenken.
Warten aus reiner Unsicherheit lohnt sich in keinem der Fälle. Den amtlichen Sachstand zu Vergütungssätzen und Verfahren führt die Bundesnetzagentur.
Eigenverbrauch ist der neue Hebel
Wenn die Einspeisung an Wert verliert, entscheidet die Eigenverbrauchsquote über die Rendite. Drei Stellschrauben wirken dabei am stärksten.
Speicher. Der Sprung von 30 auf 65 Prozent Eigenverbrauch ist der größte Einzeleffekt und in der Tabelle oben direkt ablesbar. Passende Systeme von 5 bis 15 kWh finden sich in der Kategorie Solarspeicher, für Marken-Fokus etwa BYD Speicher.
Ladeinfrastruktur. Ein E-Auto ist der flexibelste Großverbraucher im Haushalt. Beim Überschussladen wandert der Mittagsertrag in die Fahrzeugbatterie statt für wenige Cent ins Netz, Geräte dafür stehen in der Kategorie Wallbox und Ladetechnik.
Energiemanagement und Tarif. Wer Wärmepumpe, Wallbox und Speicher steuert, hebt den Eigenverbrauch ohne zusätzliche Hardware weiter an. Die reduzierten Netzentgelte nach Paragraf 14a EnWG und ein dynamischer Stromtarif kommen obendrauf. Auch das Solarspitzengesetz zielt genau in diese Richtung. Wer noch am Anfang steht, findet über den Anlagen-Wizard die passende Auslegung.
Fazit: sachlich rechnen statt aufregen
Die drei Bausteine Baukostenzuschuss, Übergangszahlung und mögliches Einspeise-Netzentgelt verteuern Photovoltaik spürbar, aber sie machen sie nicht unwirtschaftlich. Eine 10-kWp-Anlage mit Speicher bleibt auch nach der Umstellung bei rund zehn Jahren Amortisation, bei 25 Jahren und mehr erwarteter Lebensdauer. Wer 2026 anschließen kann, sollte das tun, wer später baut, plant von vornherein auf Eigenverbrauch. Aktuelle Vergütungssätze stehen im Beitrag Einspeisevergütung aktuell. Da Teile der Regelungen noch Entwurf sind, lohnt kurz vor der Beauftragung ein Blick auf den Stand.
Häufige Fragen
Was ist der Baukostenzuschuss bei einer PV-Anlage?
Der Baukostenzuschuss ist ein einmaliger Beitrag an den Netzbetreiber für die bereitgestellte Netzkapazität. Nach dem Entwurf des Netzanschlusspakets soll er künftig auch bei bestehenden Hausanschlüssen erhoben werden können, für Kleinanlagen sind bis zu rund 1.000 Euro im Gespräch (Stand: August 2026).
Wie hoch ist die Einspeisevergütung ab 2027?
Nach dem vorliegenden Entwurf ersetzt eine Übergangszahlung von rund 5,2 ct/kWh die bisherige 20-jährige Vergütung, befristet auf höchstens 36 Monate. Aktuell gelten noch 7,70 ct/kWh bei Überschusseinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung.
Lohnt sich Photovoltaik ab 2027 überhaupt noch?
Ja, sofern der Eigenverbrauch hoch ist. Eine 10-kWp-Anlage mit Speicher amortisiert sich in der Modellrechnung weiterhin in etwa zehn Jahren. Ohne Speicher verlängert sich die Amortisation von rund 9,6 auf etwa 11,7 Jahre.
Soll ich meine Anlage noch 2026 anschließen lassen?
Wenn das Projekt ohnehin ansteht, ja. Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme, nicht der Bestellung. Für Anlagen mit Netzanschluss in 2026 gelten die heutigen Sätze weiterhin 20 Jahre lang.
Kommt das Einspeise-Netzentgelt sicher?
Nein. Die Bundesnetzagentur diskutiert für private Einspeiser eine Pauschale von etwa 100 Euro pro Jahr ab frühestens 2029. Eine Entscheidung steht aus, die Konsultation läuft noch.




