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GGV 2026: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung - Solarstrom im Mehrfamilienhaus nach §42b EnWG

GGV 2026: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung - Solarstrom im Mehrfamilienhaus nach §42b EnWG

Redaktion Solaranlage-Tipps
6 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

  • Mit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV, §42b EnWG) liefert eine PV-Anlage Solarstrom direkt an die Bewohner - typischer GGV-Preis: 20 bis 25 ct/kWh statt rund 35 ct/kWh Netzstrom (Stand: Juli 2026).
  • Kein Vollversorger-Status: Der Betreiber liefert nur den Dachstrom, den Reststrom holt sich jeder Bewohner vom Anbieter seiner Wahl.
  • Kein Mieterstromzuschlag wie bei §42a - dafür entfallen fast alle Lieferantenpflichten und die Bürokratie sinkt deutlich.
  • Pflicht sind intelligente Messsysteme mit viertelstündlicher Messung, ein Aufteilungsschlüssel und ein Gebäudestromnutzungsvertrag.
  • Abgrenzung: Die GGV gilt nur innerhalb eines Gebäudes - Energy Sharing (§42c) funktioniert über Gebäudegrenzen hinweg.
Sonnenkollektor
Foto: Pixabay / Pexels

Was ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach §42b EnWG?

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist ein mit dem Solarpaket I im Mai 2024 eingeführtes Versorgungsmodell nach §42b EnWG, bei dem der Betreiber einer Gebäudestromanlage - in der Praxis fast immer einer Photovoltaikanlage auf dem Dach - den erzeugten Strom ohne Netzdurchleitung direkt an die Bewohner desselben Gebäudes liefert. Der entscheidende Unterschied zu allen früheren Modellen: Der Betreiber wird ausdrücklich nicht zum Vollversorger. Er muss weder Reststrom beschaffen noch die klassischen Lieferantenpflichten der §§40 und 41 EnWG erfüllen. Jeder Bewohner behält seinen frei gewählten Stromvertrag und bezieht darüber den Strom, den die Dachanlage gerade nicht liefert.

Genau daran scheiterte bislang der Solarausbau im Geschosswohnungsbau: Laut Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sind zwar über 5 Millionen PV-Anlagen in Betrieb (Stand: Anfang 2026), aber nur rund 8.000 davon geförderte Mieterstromanlagen. Für Vermieter und Eigentümergemeinschaften ist die GGV deshalb der pragmatischste Weg, Solarstrom im Mehrfamilienhaus endlich wirtschaftlich zu nutzen.

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So funktioniert die GGV: Messkonzept, Summenzähler, Aufteilungsschlüssel

Virtueller Summenzähler und viertelstündliche Messung

Technisch basiert die GGV auf einem virtuellen Summenzähler-Modell: Die Erzeugung der Anlage und die Verbräuche aller Teilnehmer werden viertelstündlich gemessen und vom Messstellenbetreiber rein rechnerisch verrechnet - eine physische Umverdrahtung der Zählerschränke ist nicht nötig. Dafür schreibt §42b EnWG intelligente Messsysteme für alle Teilnehmer vor (rund 20 bis 50 Euro pro Jahr und Zählpunkt). Wie der Rollout läuft, liest du im Beitrag zur Smart-Meter-Pflicht für PV-Anlagen; passende Messtechnik und IR-Leseköpfe findest du in der Kategorie Smart Meter & IR-Lesekopf.

Wichtig: Pro 15-Minuten-Intervall ist die aufteilbare Strommenge auf den kleineren Wert aus Erzeugung und Gesamtverbrauch der Teilnehmer begrenzt. Kein Teilnehmer bekommt mehr Solarstrom zugerechnet, als er in diesem Intervall tatsächlich verbraucht hat. Überschüsse gehen automatisch ins Netz und werden über die Einspeisevergütung vergütet.

Statisch oder dynamisch: der Aufteilungsschlüssel

Wie der Solarstrom auf die Teilnehmer verteilt wird, legt der Aufteilungsschlüssel fest. Beim statischen Schlüssel erhält jede Partei einen festen Prozentsatz, etwa nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteilen - einfach, aber mit Verschenkpotenzial, wenn jemand gerade nichts verbraucht. Beim dynamischen Schlüssel wird je Viertelstunde nach tatsächlichem Verbrauch verteilt, was den Nutzungsgrad der Anlage spürbar erhöht. Ist nichts vereinbart, gilt laut Gesetz die Verteilung zu gleichen Teilen.

Der Gebäudestromnutzungsvertrag

Zwischen Betreiber und jedem Teilnehmer wird ein Gebäudestromnutzungsvertrag geschlossen. Er regelt drei Dinge: das Nutzungsrecht samt Aufteilungsschlüssel, den Preis in Cent pro Kilowattstunde und die Zuständigkeit für Betrieb und Wartung. Der Preis ist frei verhandelbar - anders als beim Mieterstrom gibt es keinen Preisdeckel. Der Betreiber muss die Teilnehmer lediglich informieren, dass die Anlage den Bedarf nie vollständig deckt, und melden, wenn sie länger ausfällt.

GGV vs. Mieterstrom vs. Energy Sharing: der große Vergleich

Seit 2026 gibt es drei Wege, Solarstrom mit anderen zu teilen. Die Details zum klassischen Modell findest du im Mieterstrom-Vergleich 2026, das neue gebäudeübergreifende Modell erklärt unser Beitrag zum Energy Sharing nach §42c EnWG.

KriteriumGGV (§42b)Mieterstrom (§42a)Energy Sharing (§42c)
GeltungsbereichEin Gebäude + NebenanlagenGebäude/QuartierNetzregion, gebäudeübergreifend
Rolle des BetreibersNur PV-Strom-LieferantVollversorger mit LieferantenpflichtenAufteilung über das Netz
ReststromEigener Vertrag je BewohnerLiefert der Betreiber mitEigener Vertrag je Teilnehmer
FörderungKeine, Überschuss per EinspeisevergütungMieterstromzuschlag ca. 1,6-2,6 ct/kWhKeine direkte Förderung
StrompreisFrei verhandelbarMax. 90 % des GrundversorgertarifsFrei verhandelbar
MesstechnikiMSys, 15-Minuten-MessungSummenzähler-MesskonzeptiMSys, 15-Minuten-Messung
AufwandNiedrig bis mittelHochMittel

Kurz gesagt: Mieterstrom bringt den Zuschlag, verlangt aber den vollen Lieferantenstatus. Die GGV verzichtet auf den Zuschlag und spart dafür fast die komplette Bürokratie. Energy Sharing ergänzt beide Modelle, sobald Strom das Gebäude verlassen soll.

Wirtschaftlichkeit 2026: Beispielrechnung für ein Mehrfamilienhaus

Rechnen wir ein typisches Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten und einer 30-kWp-Anlage durch. Schlüsselfertige PV-Komplettanlagen kosten aktuell rund 1.100 bis 1.300 Euro pro kWp (Stand: Juli 2026), der Haushaltsstrompreis liegt laut Bundesnetzagentur-Monitoring im Schnitt bei rund 35 ct/kWh.

PositionWert (Beispiel, Stand: Juli 2026)
Investition 30 kWp schlüsselfertigca. 33.000-39.000 €
Jahresertragca. 28.500 kWh
Direkt im Haus genutzt (dynamischer Schlüssel, ca. 45 %)ca. 12.800 kWh
GGV-Erlös bei 22 ct/kWhca. 2.820 €/Jahr
Überschusseinspeisung ca. 15.700 kWh à ca. 7 ctca. 1.100 €/Jahr
Gesamterlös Betreiberca. 3.900 €/Jahr
Amortisation (ohne Speicher)ca. 9-10 Jahre
Ersparnis je Bewohner (1.600 kWh GGV-Strom)ca. 200 €/Jahr

Mit einem zentralen Stromspeicher steigt der im Haus genutzte Anteil auf 60 bis 70 Prozent, weil Solarstrom in die Abendstunden verschoben wird. Bewährte Systeme sind hier die modulare BYD Battery-Box Premium oder die Huawei LUNA2000, die sich beide auf 20 kWh und mehr erweitern lassen.

Wann lohnt sich die GGV - und wann nicht?

Die GGV lohnt sich, wenn:

  • mindestens 4 bis 6 Parteien teilnehmen und tagsüber Grundverbrauch vorhanden ist (Homeoffice, Wärmepumpe, Allgemeinstrom, E-Auto),
  • das Dach Platz für 20 kWp oder mehr bietet und du als Vermieter Rendite plus Nebenkosten-Argument suchst,
  • die Bewohner ihre freie Anbieterwahl behalten sollen und niemand Lust auf Lieferantenpflichten hat.

Die GGV lohnt sich nicht, wenn:

  • nur 2 bis 3 Parteien mitmachen - dann sind separate Anlagen oder Balkonkraftwerke oft einfacher,
  • du den Mieterstromzuschlag und einen Rundum-Service willst - dann ist klassischer Mieterstrom mit Dienstleister die bessere Wahl,
  • dein Messstellenbetreiber die GGV-Marktprozesse noch nicht sauber abbildet - das solltest du vor der Investition schriftlich klären.

Unsicher, welche Anlagengröße zu deinem Gebäude passt? Der Solaranlagen-Wizard grenzt es in zwei Minuten ein.

In 6 Schritten zur GGV im Mehrfamilienhaus

  1. Dach und Verbrauch prüfen: Dachfläche, Ausrichtung und Jahresverbräuche der Parteien erfassen.
  2. Modell festlegen: GGV, Mieterstrom oder eine Kombination je Gebäude durchrechnen.
  3. Anlage planen und kaufen: 30 kWp mit Speicher-Option sind für 8 Parteien ein guter Startpunkt.
  4. Messkonzept klären: Intelligente Messsysteme für alle Teilnehmer beim Messstellenbetreiber beauftragen, Umgang mit Zählern und Saldierung festlegen.
  5. Verträge schließen: Gebäudestromnutzungsvertrag je Teilnehmer mit Preis und Aufteilungsschlüssel unterschreiben.
  6. Anmelden und abrechnen: Anlage im Marktstammdatenregister registrieren, GGV beim Netzbetreiber anzeigen, jährliche Abrechnung aufsetzen.

Fazit: Unsere Empfehlung für 2026

Die GGV ist 2026 das beste Modell für alle, die Solarstrom im Mehrfamilienhaus pragmatisch umsetzen wollen: keine Vollversorgerpflicht, freie Preisgestaltung, freie Anbieterwahl für die Bewohner. Unsere Empfehlung: eine 30-kWp-Komplettanlage mit dynamischem Aufteilungsschlüssel, ergänzt um einen erweiterbaren Speicher, sobald mindestens sechs Parteien teilnehmen. Wer maximale Förderung will und den Verwaltungsaufwand nicht scheut, fährt mit Mieterstrom besser - alle anderen starten mit der GGV deutlich schneller.

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Häufige Fragen

Brauchen alle Bewohner für die GGV einen Smart Meter?

Ja. §42b EnWG verlangt, dass die Strombezugsmengen aller Teilnehmer viertelstündlich gemessen werden. Dafür sind intelligente Messsysteme nötig, die der Messstellenbetreiber einbaut - mit Kosten von rund 20 bis 50 Euro pro Jahr und Zählpunkt.

Kann ich GGV und Mieterstromzuschlag kombinieren?

Nein. Für dieselbe Anlage musst du dich entscheiden: Mieterstrom nach §42a mit Zuschlag und Vollversorgungspflicht oder GGV nach §42b ohne Zuschlag, aber mit minimalen Pflichten. Der Überschussstrom erhält in beiden Fällen die normale Einspeisevergütung.

Müssen alle Bewohner des Hauses mitmachen?

Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Wer nicht teilnimmt, bleibt einfach komplett bei seinem bisherigen Stromanbieter. Der Solarstrom wird dann nur auf die teilnehmenden Parteien verteilt, nicht zugeteilte Mengen fließen als vergütete Einspeisung ins Netz.

Funktioniert die GGV auch in einer Eigentümergemeinschaft?

Ja. Die WEG kann die Anlage selbst betreiben oder einen Dritten beauftragen; nötig ist ein Beschluss der Gemeinschaft. Seit der WEG-Reform gilt die Errichtung einer PV-Anlage als privilegierte bauliche Veränderung, sodass einzelne Eigentümer sie kaum noch blockieren können.

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